💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Assistenzhunde News
Willkommen im News-Bereich.
In der Assistenzhundewelt verändert sich vieles – gesetzlich, gesellschaftlich und in der öffentlichen Wahrnehmung.
Auf dieser News-Seite findest du einige Neuigkeiten zum Thema Assistenzhunde.
Aktuelle Nachrichten rund um Assistenzhunde in Deutschland
von Gesetzesänderungen bis hin zu gesellschaftlichen Debatten.
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Updates zur Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info und zukünftig Statements zu aktuellen Themen.
Einblicke in laufende Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Initiativen und Erfolge in der Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info.
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Assistenzhunde News
News zu Assistenzhunde in Deutschland
02.03.2023
Geprüfte Assistenzhunde anerkennen lassen – Übergangsregelung bis 31. Dezember 2025
Die Anerkennung von Assistenzhunden, die vor dem 1. Juli 2023 bereits geprüft waren, oder bis spätestens 30. Juni 2024 die Ausbildung abgeschlossen haben (auch in nicht zertifizierten Einrichtungen), kann bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Anträge auf Anerkennung können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
Die Assistenzhundeverordnung der BMAS AHundV tritt ab heute, dem 1. März, in Kraft
Die Assistenzhundeverordnung legt fest, welche Anforderungen Assistenzhunde erfüllen müssen, wie sie ausgebildet und geprüft werden und wer sie ausbilden oder prüfen darf. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusivität beim Thema Assistenzhunde.
Der Bundesrat fordert die einheitliche Gleichbehandlung aller Assistenzhunde. Dazu zählt freier Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und die Einführung gesetzlicher Definitionen wie Qualitätsstandards für Ausbildung und ein geregeltes Prüf- und Zertifizierungssystem. 1. Einreichung durch Niedersachsen: Der Antrag wurde am 29. September 2017 beim Bundesrat eingereicht. 2. Zuweisung an Ausschüsse: Der Vorschlag wurde dann den zuständigen Bundesratsausschüssen zur fachlichen Beratung übergeben. 3. Beratung im Bundesrat: Die offizielle Beratung im Bundesrat fand am 25. Oktober 2017 statt. Am 29. September 2017 bezog die Bundesregierung Stellung. Sie erkennt an, dass Assistenzhunde eine zentrale Aufgaben im täglichen Leben von Menschen mit Behinderung übernehmen. Daher sei freier Zugang zu öffentlichen Räumen politisch relevant. Derzeit sind nur Blindenführhunde gesetzlich verankert (§ 33 SGB V). Eine Erweiterung auf andere Assistenzhunde ist möglich. Man unterstützt die Idee von einheitlichen Qualitätskriterien und einem zertifizierten Prüf- und Auswertungssystem; diese Vorschläge werden aktiv geprüft.
Aktuelles zur Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info
21.02.2026
BGG Barrierefreiheit-light ein aufklärender Protestsong
Aufklärung mal anders. Ein kleiner, aufklärender Protestsong greift den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) kritisch auf. Veröffentlicht wurde das Stück auf den Social-Media-Kanälen von assistenzhunde-info bei Instagram und Facebook. Das kleine Aufklärungsprojekt. Thematisiert insbesondere fehlende verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit, unzureichende Sanktionsmöglichkeiten sowie weiterhin bestehende Hürden im privaten Bereich, etwa in Arztpraxen oder Geschäften. Unter dem Motto „Aufklärung mal anders“ soll das Thema auf unterhaltsame Weise in die Öffentlichkeit getragen werden. Ziel ist es, Aufmerksamkeit zu schaffen, Missstände klar zu benennen und andere zu ermutigen, ebenfalls ihre Stimme zu erheben denn in der jetzigen Form, so die Botschaft des Songs, sollte das Gesetz nicht in Kraft treten.
Assistenzhunde-Info nahm am 2. Februar 2026 am Plenum des Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW teil.
„Inklusion gehört zur Demokratie“ ! So versammelten sich Teilnehmer:innen, um über Teilhabe, Barrierefreiheit und politische Mitbestimmung zu sprechen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Herausforderungen im Alltag von Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie gemeinsame Forderungen für eine inklusive Gesellschaft. Erfahre mehr in meinem Beitrag
2.02.2026 - Plenum des Netzwerk Frauen und Mädchen mit
Behinderung/chronischer Erkrankung NRW
Assistenzhunde-Info beim Plenum des Netzwerk NRW
Assistenzhunde-Info nahm am 2. Februar 2026 am Plenum des Netzwerk Frauen
und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW teil. Unter dem
Motto „Inklusion gehört zur Demokratie“ kamen die Teilnehmerinnen
zusammen, um über Teilhabe, Barrierefreiheit und politische Mitbestimmung
zu sprechen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Herausforderungen im Alltag
von Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie gemeinsame Forderungen für
eine inklusive Gesellschaft.
Was ist ein Plenum?
Das Plenum ist die Jahreshauptversammlung des ehrenamtlichen Netzwerks
Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW. Es handelt
sich um einen Zusammenschluss von Frauen mit Behinderung, die sich
gemeinsam für ihre Rechte und Interessen einsetzen.
Zusammenfassung Plenum 2026
Das Plenum bot Raum für Austausch, Berichte und Diskussionen zu Themen wie
Probleme für Menschen mit Behinderung eine gute Gesundheitsversorgung,
aufgrund von Barrieren zu bekommen. Des weiteren ging es um Gewaltschutz
und politischer Sichtbarkeit für die Missstände und die Frage wie die Zukunft ausschauen mag.
Die Veranstaltung machte deutlich, wie wichtig Vernetzung, gegenseitige
Unterstützung und klare politische Ziele für echte Inklusion sind.
Gastredner Herr Dennis Sonne von Bündnis 90 die Grünen
Zu Gast war der Politiker Herr Dennis Sonne von Bündnis 90 die Grünen. Er ist
Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen
und setzt sich besonders für Inklusion, Teilhabe und Menschenrechte ein.
Er zeigte sich authentisch und nahbar während er von seiner Arbeit erzählte
und fand motivierende Worte zur Bedeutung von Inklusion,
Teilhabe und gesellschaftlichem
Zusammenhalt während er Fragen von Teilnehmer:innen beantwortete.
In seinen Beiträgen betonte er, dass es wichtig sei,
miteinander in Kontakt zu kommen und ermutigte die Teilnehmer:innen
sich weiter politisch für Ihre Rechte einzusetzen.
Wahl der Netzwerk Sprecher:innen
Sprecherinnen des Netzwerks sind Gertrud Servos und Claudia
Seipelt-Holtmann. Beim Plenum standen Wahlen an: Beide stellen sich zur
wieder Wahl. Gleichzeitig konnten sich auch weitere Frauen für das
Sprecher:innenamt kandidieren. Gertrud, Servos und Claudia,
Seipelt-Holtmann gewannen die Wahl und luden eine weitere Kandidaten ein,
die die Wahl diesmal nicht gewann, sie zukünftig mal zu Begleiten und sich
die Arbeit des Amtes anzuschauen. Gertrud Servos und Claudia
Seibelt-Holtmann betonte, dass Politischer Nachwuchs zu fördern sei und
sie sich sehr auf ein wiedersehen freuen.
Die Strukturen und Angebote des Netzwerks können auf der Website
ausführlich nachgelesen werden. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist auch
mit Assistenzhund möglich.
Bericht: Übergangsregeln für Assistenzhunde in Deutschland
Übergangsregeln für Assistenzhunde: Aktueller Stand und geplante Reformen
Datum: – Basierend auf aktuellen Entwicklungen im
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Das Gesetz ist in Kraft, doch die Instanzen, die es umsetzen sollen, fehlen. Konkret fehlt die offizielle Stellen,
die Assistenzhunde Prüfer und Ausbildungsstätten zertifizieren kann. Somit gibt es keine Möglichkeit,
Assistenzhunde prüfen und somit offiziell anerkennen zu lassen.
Wo zuvor eine Art Duldungspflicht für alle Assistenzhunde bestand, haben seit Juli 2024 nur noch anerkannte
Assistenzhunde gesetzliche Zutrittsrechte, Ohne Prüfung, keine Anerkennung und keine Zutrittsrechte wodurch Menschen,
die auf Assistenzhunde angewiesen sind in ihrem alltäglichem Leben und der Teilhabe eingeschränkt
werden den Betroffene können ohne Anerkennung den Zutritt zu Geschäften, Behörden oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
gesetzlich durchsetzen und sind auf Kulanz der Zutritts gebenden Personen angewiesen.
Eine bekannte Lösung
Geplante Reform und Übergangsregelung
Das BMAS plant eine vorübergehende Rechtsänderung im Rahmen der BGG-Reform: Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Stätten können zertifiziert werden, wenn die Ausbildung schriftlich den AHundV-Standards entspricht. Dies soll den
Engpass überbrücken. Eine Änderung die nicht neu ist den bereits 2024 gab es eine vorübergehende Übergangsregelung, die es erlaubte, Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Ausbildungs-/Prüfungsstätten prüfen anerkennen zu lassen.
News vom 17.10.2025
Der Bericht aus "heute im Bundestag" (hib 529/2025) bestätigt diese Pläne basierend auf einer Regierungsantwort (21/2198) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.
Quelle: 🌐Vollständigen Artikel lesen
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FSM - Hilfsfonds für Missbrauchsopfer gestoppt
Ein wichtiges Hilfsangebot – plötzlich beendet
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) war jahrelang eine zentrale
Anlaufstelle für Menschen, die in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt
erlebt haben. Besonders: Betroffene mussten keine Anzeige erstatten, um
Unterstützung zu erhalten. Der Fonds bot niedrigschwellige,
vertrauensvolle Hilfe was oft der erste Schritt zur Entlastung und
Stabilität von Betroffenen beitrug.
Im März 2025 wurden die Mittel überraschend gestoppt. Alle Erstanträge
nach dem 19 März können nicht mehr bewilligt werden. Zwischen Januar und
Mitte März gingen laut BMFSFJ fast 1.000 Anträge ein. Ob und wie viele
bewilligt werden können ist unklar.
Schock & Entsetzen
Die Entscheidung löste bundesweit Entsetzen aus. Viele Betroffene und
Beratungsstellen waren mitten im Antragsprozess oder hatten lange auf
Termine gewartet. Anfang 2025 wurde zudem bekannt, dass der Fonds
aufgelöst werden soll. Der Bundesrechnungshof hatte die Auszahlungspraxis
zuvor als „nicht Haushaltsrechtskonform“ kritisiert.
Hilfsorganisationen verurteilen den Stopp als Schlag ins Gesicht.
Organisationen wie der Weiße Ring reagierten mit deutlichen Worten.
Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer bezeichnete den Antragsstopp als
„beschämend und einen schweren Schlag für die Opfer“. Auch Landesvertreter
wie Joachim Brandt (Schleswig-Holstein) übten Kritik: Die Entscheidung
konterkariere die Arbeit vieler professioneller und ehrenamtlicher Helfer,
die jeden Tag versuchen, Hoffnung zu geben.
Der abrupte Stopp zerstöre nicht nur Vertrauen, sondern sende auch ein
fatal falsches Signal: dass die Unterstützung von Missbrauchsopfern
abhängig von Verwaltungslogik und Haushaltslage sei.
Wichtig: Es handelt sich (noch) nicht um ein
vollständiges „Schließen“ des Fonds im Sinne eines sofortigen Endes aller
Leistungen. Es ist eine Auslaufphase mit klaren Fristen und
Finanzierungsgrenzen.
Zusammenfassung
Erstanträge mit Eingang ab dem 19. März 2025 können voraussichtlich
nicht mehr bewilligt werden.
Vollständige Anträge sollen bis 31. Dezember 2025 beschieden werden.
Auszahlungen zu bewilligten Leistungen erfolgen längstens bis 31.
Dezember 2028.
Warum kommt es zu dieser Situation?
Geld falsch verwaltet: Der Fonds hatte Geld vom
Bund, aber dieses Geld wurde teils jahrelang „geparkt“ und nicht
richtig ausgegeben. Manche Leistungen wurden sogar bewilligt, ohne dass
sicher war, dass genug Geld da ist.
Falsche Regeln bei Zahlungen:
Pauschale Zahlungen bis zu einer Maximalsumme, ohne zu prüfen, ob
die Mittel verfügbar sind.
Keine Fristen für Abrechnungen – das Geld „stand offen“ und war
schwer kontrollierbar.
Manchmal wurde Geld für Dinge ausgegeben, die eigentlich im
Haushaltsplan nicht vorgesehen waren.
Verstöße gegen Haushalts- und Bundestagsrechte:
Mehr Geld versprochen / Anträge bewilligt, als Geld da war – der
Bundestag wurde nicht richtig eingebunden.
Es gab eine Finanzierungslücke von über 53 Mio. Euro.
Mangelhafte Kontrolle:
Keine ordentliche Erfolgskontrolle oder Überprüfung, ob das Geld
wirklich sinnvoll eingesetzt wurde.
Richtlinien wurden mehrfach geändert, ohne dass die zuständigen
Stellen (z. B. Bundesministerium der Finanzen) korrekt beteiligt
wurden.
Bedeutung für Antragstellende und Fachkräfte
Für Fachkräfte, Beratungsstellen und Betroffene bedeutet dies eine hohe
Planungsexistenz-Unsicherheit. Es verändert sich nicht nur das Verfahren,
sondern Potenzial und Reichweite der Hilfeleistungen werden eingeschränkt.
Ausblick & Fazit
Der Fonds FSM wird nicht sofort vollständig geschlossen, aber ein
Auslaufen ist klar absehbar: mit Befristung der Antragstellung,
beschränkten Mitteln und einer Auszahl-Limitierung bis Ende 2028. Aufgrund
dieser Mängel wurde vom zuständigen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Neuaufstellung des EHSystems
beschlossen, inklusive strengerer Regeln zur Antragstellung und
Befristung.
Eine dauerhafte und rechtssichere Nachfolgeregelung ist bislang nicht
verbindlich umgesetzt. Fachgremien fordern ausdrücklich eine gesetzliche
Verankerung des Hilfesystems.
Fake Assistenzhund greift Blindenführhund am Flughafen an
Angriff auf Blindenführhund am Flughafen San Diego geht gut aus.
San Diego, Kalifornien – März 2025 Ein Reisender und sein Blindenführhund Anza wurden am Flughafen San Diego von einem unkontrollierten Hund angegriffen. Der Vorfall der leider nicht selten vorkommt.
Am Abend des 7. März 2025 landete der Betroffene mit seinem Blindenführhund Anza in San Diego. Ein Moment der voller emotionaler Bedeutung werden sollte den der Welpenpate von Anza wartete auf ein Wiedersehen. Doch kurz nach dem
Aussteigen aus dem Flugzeug wurde das Team von einem freilaufenden Hund attackiert, der knurrend und mit gefletschten Zähnen auf sie zustürmte. Der Reisende stellte sich instinktiv schützend vor seinen Hund, während ein
Flughafenmitarbeiter hilflos zusah. Der Besitzer des angreifenden Hundes griff schließlich ein und entfernte das Tier, doch der Schaden war bereits angerichtet: Der Betroffene erlitt einen Schock, und die potenziellen
Konsequenzen für Anza hätten verheerend sein können.
Blindenführhunde wie Anza durchlaufen eine intensive Ausbildung, die bis zu 70.000 US-Dollar kostet. Sie sind darauf trainiert, in stressigen Umgebungen ruhig und fokussiert zu bleiben. Ein Angriff durch einen untrainierten Hund
kann jedoch zu Traumata führen, die den Hund arbeitsunfähig machen.
Laut Experten aus dem Bereich Assistenzhunde sind solche Vorfälle leider keine Seltenheit und vollständig vermeidbar.
„In diesen zwei Sekunden geriet meine Welt ins Wanken“, berichtet der Betroffene. „Anza ist nicht nur mein Hund, er ist meine Freiheit, meine Augen und meine Sicherheit. Ein solcher Angriff kann das Ende einer Karriere für einen
Assistenzhund bedeuten und somit die Unabhängigkeit des Menschen zerstören".
Delta airlines handelt: Der Vorfall wurde von Delta Airlines ernst genommen: Der Besitzer des angreifenden Hundes, der fälschlicherweise angab, es handle sich um einen Assistenzhund (tatsächlich war es
ein Emotional Support Animal), wurde für zukünftige Flüge gesperrt.
Appell des Betroffenen:
Dimitris appelliert an die Öffentlichkeit: „Wenn Sie einen Hund haben, halten Sie ihn unter Kontrolle. Assistenzhunde sind keine Haustiere - sie sind lebenswichtige Partner. Lassen Sie nicht zu, dass ein Moment der
Nachlässigkeit jemandes Unabhängigkeit zerstört.“ Der Betroffene fordert strengere Regelungen in öffentlichen Räumen wie Flughäfen, um echte Assistenzhunde von untrainierten Tieren zu unterscheiden und Angriffe zu verhindern.
Organisationen wie die Guide Dogs of America und ähnliche Verbände unterstützen diesen Aufruf und betonen die Bedeutung von Bildung und Verantwortung.
Abschluss der 29. Sitzung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat seine
29. Sitzung am 8. September 2023 beendet. Der
Ausschuss hat die sogenannten abschließenden Bemerkungen („Concluding
Observations“) zu mehreren Staatenberichten verabschiedet. Darunter auch zu
Deutschland.
Diese Bemerkungen enthalten die offizielle Bewertung, wie gut oder schlecht die jeweiligen
Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Sie benennen
Fortschritte, zeigen Defizite auf und enthalten konkrete Empfehlungen.
Neben der Staatenprüfung hat der Ausschuss auch Beschwerden von
Einzelpersonen nach dem Fakultativprotokoll geprüft. In einigen Fällen
stellte er Verletzungen der Konvention fest. Die Entscheidungen werden den
betroffenen Staaten übermittelt und anschließend veröffentlicht sodass sie jeder lesen kann.
Wer die vollständigen abschließenden Bemerkungen zu Deutschland im englischen Original
lesen möchte, findet sie in der offiziellen UN-Dokumentensammlung.
Die offizielle Übersetzung des Dokuments in deutscher Sprache wurde vom Deutschen
Institut für Menschenrechte veröffentlicht und enthält den offiziellen Text in verständlicher deutscher Form: 🌐Rechtsgrundlagen:
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
🌐 Mit diesem Link geht es zur Sitzungszusammenfassung vom 8.9.2023
www.ungenva.org