💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Für viele Betroffene stellt die Finanzierung eines Assistenzhundes eine der größten Hürden dar – sei es bei der Anschaffung, der Ausbildung oder den laufenden Unterhaltskosten.
Fehlende finanzielle Mittel führen oft dazu, dass betroffene Personen nicht die Unterstützung erhalten, die für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben entscheidend wäre. Auf der folgenden Seite findest du einen Überblick über verschiedene Finanzierungswege.
Wichtig:
Es gibt derzeit keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme – mit Ausnahme von Blindenführhunden.
Die Finanzierung wird daher immer im Einzelfall geprüft.
Die bereitgestellten Informationen basieren auf sorgfältiger und umfassender Recherche und sollen dir einen ersten Überblick geben.
Da das Thema komplex und aufgrund fehlender einheitlicher Vorgaben teils unübersichtlich ist, empfehle ich dringend:
Lass dich zusätzlich bei den zuständigen Stellen oder spezialisierten Beratungsdiensten individuell beraten.
Lediglich Blindenführhunde sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet (§ 33 SGB V) und gelten damit als anerkanntes Hilfsmittel.
Bei Blindenführhunden übernimmt die GKV die Anschaffung, Ausbildung sowie laufende Kosten (z. B. tierärztliche Versorgung, Pflege, Futter).
Für andere Assistenzhundarten wie PTBS-, Autismus- oder Signalhunde gibt es bislang keine generelle Anerkennung. In der Regel wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden – meist negativ.
Ein Antrag muss medizinisch begründet sein, inkl. fachärztlicher Stellungnahme und ggf. psychologischem Gutachten. Es muss nachgewiesen werden, dass kein anderes anerkanntes Hilfsmittel den gleichen Effekt erzielt.
Selbst bei positiver Entscheidung wird nicht alles übernommen. Das Verfahren ist oft langwierig und mit Widersprüchen oder Klagen verbunden.
Es gibt Bestrebungen zur Gesetzesänderung. Die BAG Assistenzhunde und politische Initiativen setzen sich für eine breitere Anerkennung ein.
Wenn eine Behinderung oder Erkrankung durch einen Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall verursacht wurde, kann eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig sein.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine PTBS im Einsatzdienst (Bundeswehr, Polizei, Rettungskräfte) erworben wurde oder durch einen Arbeitsunfall eine Behinderung resultiert.
Leistungen sind unabhängig vom Einkommen und orientieren sich am Ausgleich beruflich bedingter Einschränkungen.
Eine private Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung kann ggf. Leistungen gewähren, wenn ein Assistenzhund nachweislich zur Wiederherstellung der Teilhabe beiträgt.
In den Versicherungsbedingungen sind oft keine Assistenzhunde erwähnt – jedoch Begriffe wie „Hilfsmittel“, „psychologische Assistenz“, „Rehabilitation“ oder „Integration“.
🔍 Tipp: Es lohnt sich, bei der Versicherung gezielt nachzufragen!
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 90 SGB IX) greifen, wenn ein Assistenzhund für die gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist – etwa bei Autismus, PTBS oder anderen seelischen Behinderungen.
Voraussetzungen:
Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) erlaubt die eigenverantwortliche Verwaltung der bewilligten Leistungen in Geldform.
Was ist der Unterschied?
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII betrifft Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung.
Evtl. geltende Voraussetzungen:
Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) umfassen pädagogisch-therapeutische Maßnahmen im Rahmen eines Hilfeplans – etwa bei Entwicklungsverzögerungen oder Traumafolgestörungen.
Evtl. geltende Voraussetzungen:
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II (z. B. bei Bezug von Bürgergeld) kann ein Assistenzhund im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als Maßnahme zur beruflichen Teilhabe anerkannt werden.
Voraussetzungen:
LTA = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Teil der beruflichen Rehabilitation und werden meist von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) übernommen. In manchen Fällen auch von der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt oder der Unfallversicherung.
Ziel: Betroffene sollen (wieder) am Berufsleben teilnehmen oder ihren Arbeitsplatz erhalten können.
Möglicher Einsatzbereich eines Assistenzhundes:
In solchen Fällen kann ein Assistenzhund als Hilfsmittel anerkannt und finanziell gefördert werden – eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.
Das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) regelt die soziale Entschädigung für Menschen, die durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden – z. B.:
Es handelt sich dabei um staatliche Wiedergutmachung bei gesundheitlichen Schäden durch äußere Einwirkungen – nicht um klassische Teilhabeleistungen.
Seit dem 01.01.2024 ist das frühere Opferentschädigungsgesetz vollständig in das SGB XIV übergegangen.
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Landesamt für Soziales oder Versorgungsamt – je nach Bundesland unter leicht abweichender Bezeichnung.
Die Verfahren sind meist langwierig, besonders wenn medizinische Nachweise oder Gutachten fehlen.
Viele Stiftungen vergeben Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder in sozialen Notlagen. Hier kannst du gezielt nach dem Förderzweck suchen:
➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis-Bayern
➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis NRW
➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis des deutschen Stiftungswesen
➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis des Freiwilligenserver Niedersachsen
Für Menschen in Ausbildung, Studium oder Übergangsphasen gibt es Sonderprogramme, wenn ein Assistenzhund notwendig ist, um gleichberechtigt teilzunehmen.
Organisationen wie Caritas, Diakonie oder kirchliche Sozialfonds bieten Härtefallhilfen und Einzelfallunterstützung – besonders wenn ein Assistenzhund zur Stabilisierung bei Traumafolgen, sozialem Rückzug oder Inklusionsdefiziten beiträgt.
Auch für konfessionslose Personen zugänglich – abhängig von der jeweiligen Einrichtung.
Einige Assistenzhundeschulen oder -vereine bieten:
Tipp: Gezielt nach „sozialer Staffelung“ oder „Fördermodell“ fragen – viele Schulen kommunizieren das nicht offen.
Die ROSENGARTEN Stiftung unterstützt Menschen mit einer Behinderung bei der Anschaffung eines Assistenzhundes.
➡️ Link zur Rosengarten StiftungDer FSM unterstützt Personen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt haben, bei der Finanzierung therapeutisch begründeter Maßnahmen – dazu kann auch ein Assistenzhund gehören.
Voraussetzungen:
Fristen:
➡️ Link zum FSM – Offizielle Seite mit Infos & Antragstellung
Crowdfunding ist eine wertvolle Möglichkeit, Unterstützung für die Finanzierung eines Assistenzhundes zu mobilisieren.
Beliebte Plattformen:
Empfehlungen für deinen Auftritt:
Je sichtbarer dein Anliegen, desto größer die Reichweite und die Erfolgschancen deiner Kampagne. Binde deine Community aktiv ein, teile regelmäßig Neuigkeiten und dokumentiere deine Entwicklung. Auch Rechnungen und Belege können die Glaubwürdigkeit zusätzlich stärken.
Empfohlene Kanäle und Formate:
Wichtig: Dies sind keine offiziellen Dokumente. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Nutze diese Beispiele gerne als Orientierung oder Vorlage, um eigene Anträge individuell zu formulieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit gemeinsam mit Kienbaum Consultants, wie Assistenzhunde zukünftig geregelt und gefördert werden können.
Förderfähige Maßnahmen:
Eine Teilnahme war nur mit wissenschaftlicher Begleitung möglich.
Bewerbungsphase: Abgeschlossen im März 2024
Weitere Informationen: ➡️ BMAS – Modellprojekt Assistenzhunde
Die BAG Assistenzhunde e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die rechtliche Gleichstellung, Qualitätssicherung und gesellschaftliche Anerkennung aller Assistenzhundarten einsetzt.
Sie arbeitet unter anderem an der: