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Assistenzhunde-Info

💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde

Assistenzhund Finanzierung – Zuschüsse, Anträge und Unterstützung

Finanzierung

Finanzierung eines Assistenzhundes


Für viele Betroffene stellt die Finanzierung eines Assistenzhundes eine der größten Hürden dar – sei es bei der Anschaffung, der Ausbildung oder den laufenden Unterhaltskosten.

Fehlende finanzielle Mittel führen oft dazu, dass betroffene Personen nicht die Unterstützung erhalten, die für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben entscheidend wäre. Auf der folgenden Seite findest du einen Überblick über verschiedene Finanzierungswege.

Wichtig:
Es gibt derzeit keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme – mit Ausnahme von Blindenführhunden.
Die Finanzierung wird daher immer im Einzelfall geprüft.

Die bereitgestellten Informationen basieren auf sorgfältiger und umfassender Recherche und sollen dir einen ersten Überblick geben.

Da das Thema komplex und aufgrund fehlender einheitlicher Vorgaben teils unübersichtlich ist, empfehle ich dringend:
Lass dich zusätzlich bei den zuständigen Stellen oder spezialisierten Beratungsdiensten individuell beraten.

Finanzierung über Behörden

Thema Krankenkasse und Versicherung

Lediglich Blindenführhunde sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet (§ 33 SGB V) und gelten damit als anerkanntes Hilfsmittel.

Bei Blindenführhunden übernimmt die GKV die Anschaffung, Ausbildung sowie laufende Kosten (z. B. tierärztliche Versorgung, Pflege, Futter).

Für andere Assistenzhundarten wie PTBS-, Autismus- oder Signalhunde gibt es bislang keine generelle Anerkennung. In der Regel wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden – meist negativ.

Ein Antrag muss medizinisch begründet sein, inkl. fachärztlicher Stellungnahme und ggf. psychologischem Gutachten. Es muss nachgewiesen werden, dass kein anderes anerkanntes Hilfsmittel den gleichen Effekt erzielt.

Selbst bei positiver Entscheidung wird nicht alles übernommen. Das Verfahren ist oft langwierig und mit Widersprüchen oder Klagen verbunden.

Es gibt Bestrebungen zur Gesetzesänderung. Die BAG Assistenzhunde und politische Initiativen setzen sich für eine breitere Anerkennung ein.

  • 📘 Rechtsgrundlage: § 33 SGB V – Hilfsmittel
  • 📄 GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 99 (Blindenführhunde)
  • ⚖️ BSG-Urteil vom 6. März 1997 – B 3 KR 13/96 R

Wenn eine Behinderung oder Erkrankung durch einen Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall verursacht wurde, kann eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig sein.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine PTBS im Einsatzdienst (Bundeswehr, Polizei, Rettungskräfte) erworben wurde oder durch einen Arbeitsunfall eine Behinderung resultiert.

Leistungen sind unabhängig vom Einkommen und orientieren sich am Ausgleich beruflich bedingter Einschränkungen.

  • 📘 Rechtsgrundlage: SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung)

Eine private Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung kann ggf. Leistungen gewähren, wenn ein Assistenzhund nachweislich zur Wiederherstellung der Teilhabe beiträgt.

In den Versicherungsbedingungen sind oft keine Assistenzhunde erwähnt – jedoch Begriffe wie „Hilfsmittel“, „psychologische Assistenz“, „Rehabilitation“ oder „Integration“.

🔍 Tipp: Es lohnt sich, bei der Versicherung gezielt nachzufragen!

Thema Teilhabe und Erziehungshilfe

Die Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 90 SGB IX) greifen, wenn ein Assistenzhund für die gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist – etwa bei Autismus, PTBS oder anderen seelischen Behinderungen.

Voraussetzungen:

  • Antrag auf Assistenzhund nach § 90 SGB IX
  • Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z. B. ärztliche Stellungnahme)
  • ggf. sozialpädagogische Einschätzung oder Gutachten
  • ggf. Nachweis über Nichtzuständigkeit anderer Kostenträger (Nachrangprinzip)
  • Kostenaufstellung für Ausbildung und Unterhalt

Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) erlaubt die eigenverantwortliche Verwaltung der bewilligten Leistungen in Geldform.

Was ist der Unterschied?

  • § 90 SGB IX: regelt Teilhabeleistungen
  • § 29 SGB IX: stellt alternative Auszahlungsform (Geld statt Sachleistung) dar

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII betrifft Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung.

Evtl. geltende Voraussetzungen:

  • Diagnose einer Behinderung oder drohenden Beeinträchtigung
  • Begründung, wie der Assistenzhund die Teilhabe ermöglicht (z. B. Schulbesuch)
  • ärztliche oder therapeutische Notwendigkeitsbescheinigung
  • Kostenaufstellung für Ausbildung und Unterhalt
  • gilt bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • ggf. weitere behördliche Anforderungen

Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) umfassen pädagogisch-therapeutische Maßnahmen im Rahmen eines Hilfeplans – etwa bei Entwicklungsverzögerungen oder Traumafolgestörungen.

Evtl. geltende Voraussetzungen:

  • schriftlicher Antrag auf Eingliederungshilfe
  • ggf. Stellungnahme von Schule oder Kita zu Teilhabeeinschränkungen
  • Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z. B. Attest oder Stellungnahme)
  • Kostenaufstellung für Ausbildung und Unterhalt

Thema Wiedereingliederung / Teilhabe am Arbeitsleben

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II (z. B. bei Bezug von Bürgergeld) kann ein Assistenzhund im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als Maßnahme zur beruflichen Teilhabe anerkannt werden.

Voraussetzungen:

  • begründeter Antrag: Wie trägt der Hund konkret zur beruflichen Eingliederung bei?
  • fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit
  • Nachweis über Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit durch den Hund
  • Kostenaufstellung für Ausbildung und Unterhalt

LTA = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Teil der beruflichen Rehabilitation und werden meist von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) übernommen. In manchen Fällen auch von der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt oder der Unfallversicherung.

Ziel: Betroffene sollen (wieder) am Berufsleben teilnehmen oder ihren Arbeitsplatz erhalten können.

Möglicher Einsatzbereich eines Assistenzhundes:

  • Stabilisierung im Berufsalltag
  • Vermeidung von Panikattacken am Arbeitsplatz
  • Überwindung von Ängsten im Arbeitskontext
  • Ermöglichung einer Rückkehr in den Beruf

In solchen Fällen kann ein Assistenzhund als Hilfsmittel anerkannt und finanziell gefördert werden – eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.

Thema Soziale Entschädigung

Das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) regelt die soziale Entschädigung für Menschen, die durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden – z. B.:

  • Gewaltopfer (früher OEG)
  • Impfgeschädigte
  • Kriegsopfer und Wehrdienstgeschädigte
  • Opfer terroristischer Anschläge

Es handelt sich dabei um staatliche Wiedergutmachung bei gesundheitlichen Schäden durch äußere Einwirkungen – nicht um klassische Teilhabeleistungen.

Seit dem 01.01.2024 ist das frühere Opferentschädigungsgesetz vollständig in das SGB XIV übergegangen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Landesamt für Soziales oder Versorgungsamt – je nach Bundesland unter leicht abweichender Bezeichnung.

Voraussetzungen für Leistungen (inkl. Assistenzhund)
  • Anerkennung der Tat: Vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat muss offiziell anerkannt sein.
  • Gesundheitlicher Schaden: Körperlich oder seelisch (z. B. PTBS), langfristig oder dauerhaft.
  • Notwendigkeit & Wirtschaftlichkeit: Der Hund muss medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sein (fachärztliches Gutachten notwendig).
Wichtig zu wissen

Die Verfahren sind meist langwierig, besonders wenn medizinische Nachweise oder Gutachten fehlen.

Mögliche Leistungen
  • Zuschuss oder vollständige Übernahme der Anschaffung und Ausbildung
  • Unterhaltskosten wie Futter, Tierarzt oder Ausrüstung
  • Ersatzleistungen bei Verlust des Hundes (nur in Ausnahmefällen)
Empfehlungen für Betroffene
  • Die offizielle Anerkennung muss bereits erfolgt sein.
  • Ein fachlich gut begründetes ärztliches oder psychotherapeutisches Attest ist hilfreich.
  • Detaillierte Dokumentation zur Ausbildung und den Aufgaben des Hundes beilegen.
  • Unterstützung durch Organisationen wie Weißer Ring oder VBRG e. V. in Anspruch nehmen.
  • Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen.

Unterstützung durch Stiftungen & Fonds

Unterstützung durch Stiftungen & Fonds

Viele Stiftungen vergeben Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder in sozialen Notlagen. Hier kannst du gezielt nach dem Förderzweck suchen:

➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis-Bayern

➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis NRW

➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis des deutschen Stiftungswesen

➡️ Link zum Stiftungsverzeichnis des Freiwilligenserver Niedersachsen

Für Menschen in Ausbildung, Studium oder Übergangsphasen gibt es Sonderprogramme, wenn ein Assistenzhund notwendig ist, um gleichberechtigt teilzunehmen.

  • BAföG mit Zusatzleistungen für Behinderungen (§ 9 BAföG)
  • Stipendien-werke mit Inklusionsförderung
  • Nachteilsausgleich an Hochschulen – kann z. B. zu zusätzlicher Assistenzfinanzierung führen

Organisationen wie Caritas, Diakonie oder kirchliche Sozialfonds bieten Härtefallhilfen und Einzelfallunterstützung – besonders wenn ein Assistenzhund zur Stabilisierung bei Traumafolgen, sozialem Rückzug oder Inklusionsdefiziten beiträgt.

Auch für konfessionslose Personen zugänglich – abhängig von der jeweiligen Einrichtung.

Einige Assistenzhundeschulen oder -vereine bieten:

  • Sozialfonds oder Härtefallregelungen
  • zinsfreie Ratenzahlungen
  • Teilübernahmen durch Stifter:innen, Förderpartner oder eigene Spendenaktionen

Tipp: Gezielt nach „sozialer Staffelung“ oder „Fördermodell“ fragen – viele Schulen kommunizieren das nicht offen.

Die ROSENGARTEN Stiftung unterstützt Menschen mit einer Behinderung bei der Anschaffung eines Assistenzhundes.

➡️ Link zur Rosengarten Stiftung

Der FSM unterstützt Personen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt haben, bei der Finanzierung therapeutisch begründeter Maßnahmen – dazu kann auch ein Assistenzhund gehören.

Voraussetzungen:

  • nachweislicher Zusammenhang zwischen Gewalterfahrung und Assistenzhund
  • Hundeschule mit § 11 Tierschutzgesetz-Erlaubnis
  • therapeutische oder ärztliche Bestätigung
  • detaillierte Kostenaufstellung

Fristen:

  • Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden.
  • Abrechnung: bis 31.12.2028

➡️ Link zum FSM – Offizielle Seite mit Infos & Antragstellung

Crowdfunding / Spendenaufrufe

Crowdfunding zur Finanzierung eines Assistenzhundes

Crowdfunding ist eine wertvolle Möglichkeit, Unterstützung für die Finanzierung eines Assistenzhundes zu mobilisieren.

Beliebte Plattformen:

Empfehlungen für deinen Auftritt:

Soziale Medien & Öffentlichkeit

Je sichtbarer dein Anliegen, desto größer die Reichweite und die Erfolgschancen deiner Kampagne. Binde deine Community aktiv ein, teile regelmäßig Neuigkeiten und dokumentiere deine Entwicklung. Auch Rechnungen und Belege können die Glaubwürdigkeit zusätzlich stärken.

Empfohlene Kanäle und Formate:

Orientierungshilfe von Assistenzhunde-Info

Musteranträge / Musterschreiben

Wichtig: Dies sind keine offiziellen Dokumente. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.

Nutze diese Beispiele gerne als Orientierung oder Vorlage, um eigene Anträge individuell zu formulieren.

Weitere Informationen & Beratungsstellen

📚 Informations- und Beratungsangebote

NEWS und Wissenswertes

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit gemeinsam mit Kienbaum Consultants, wie Assistenzhunde zukünftig geregelt und gefördert werden können.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Anschaffung & Ausbildung eines Assistenzhundes
  • Nachschulungen & Zertifizierungen
  • Zulassung & Kontrolle von Ausbildungsstellen

Eine Teilnahme war nur mit wissenschaftlicher Begleitung möglich.

Bewerbungsphase: Abgeschlossen im März 2024

Weitere Informationen: ➡️ BMAS – Modellprojekt Assistenzhunde

Die BAG Assistenzhunde e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die rechtliche Gleichstellung, Qualitätssicherung und gesellschaftliche Anerkennung aller Assistenzhundarten einsetzt.

Sie arbeitet unter anderem an der:

  • Anerkennung weiterer Assistenzhundarten (z. B. für PTBS, Diabetes, Epilepsie) als Hilfsmittel nach § 33 SGB V
  • Einführung eines Rechtsrahmens zur Finanzierung, Ausbildung und Zutrittsregelung
  • bundesweiten Vernetzung von Betroffenen
  • fachlichen Beratung offizieller Stellen

➡️ Weitere Infos bei der BAG Selbsthilfe