Logo von Mina
Assistenzhunde-Info

💚 AufklĂ€rung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde

Assistenzhunde-Info: Pfoten stark fĂŒr mehr Inklusion im Bereich Assistenzhunde

AufklĂ€rungsarbeit fĂŒr eine bessere Zukunft

Wenn Barrieren Leben einschrÀnken

Assistenzhunde sind unverzichtbare Begleiter fĂŒr Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und tragen entscheidend dazu bei, ein sicheres und selbstbestimmtes Leben zu fĂŒhren. Ein Leben, das fĂŒr die meisten Menschen ohne Behinderung als normal und selbstverstĂ€ndlich gilt.
Die Begleitung durch Assistenzhunde sollte daher eigentlich genauso selbstverstĂ€ndlich sein. Zumindest sehen dies Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz in den meisten FĂ€llen vor. Leider sieht die RealitĂ€t oft anders aus. Ablehnung, unfreundliches Verhalten und unangemessene, private Fragen zur Gesundheit sind leider keine Seltenheit und fĂŒhren zu spĂŒrbare EinschrĂ€nkungen und Stress.

FĂŒr viele gehört es daher zum Alltag Zutrittsrechte im VorfĂ€llt zu klĂ€ren, damit zu rechnen, abgewiesen oder des Ortes verwiesen zu werden und somit auf SpontanitĂ€t zu verzichten und mit zusĂ€tzlichen Kosten zu rechnen.

Mit Wissen & AufklÀrung,
Barrieren abbauen

Website Assistenzhunde-Info als Wissensportal

Assistenzhunde-Info setzt sich auf verschiedenen Wegen fĂŒr Mehr Akzeptanz und weniger Barrieren ein. Das HerzstĂŒck ist diese Website als Wissensportal zu Assistenzhunden in Deutschland. Hier finden Besucher schnell und unkompliziert Informationen, AufklĂ€rung sowie Hilfsangebote an nur einem Ort. WeiterfĂŒhrende Links und Quellenangaben machen Inhalte nachvollziehbar und fĂŒhren oft direkt zu den richtigen Ansprechpartnern oder offiziellen Stellen.

Ziel ist es: Ziel ist, das Bewusstsein der Öffentlichkeit fĂŒr die Bedeutung von Assistenzhunden zu erweitern, Unternehmen und Institutionen eine Plattform zu bieten sich aufzuklĂ€ren, Sowie Betroffenen auf ihrem Weg zum Assistenzhund oder bei Zutrittsbarrieren Orientierung und UnterstĂŒtzung zu bieten.

Schriftliche AufklÀrung und Anfragen

Viele Unternehmen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen verfĂŒgen bislang nicht ĂŒber ausreichende Informationen ĂŒber Assistenzhunde und deren Zutrittsrechte. Assistenzhunde-Info hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau das zu Ă€ndern. Um zukĂŒnftige Barrieren zu verhindeern werden verschiedene Stellen kontaktiert, umfassend aufgeklĂ€rt und erhalten konkrete Handlungsimpulse. .

Orte, an denen Assistenzhundeteams wiederholt auf Ablehnung oder Diskriminierung stoßen, sind uns dabei ein besonderes Anliegen. Bekannte Zutrittsbarrieren werden daher zur informationszwecken öffentlich thematisiert und dadurch sichtbarer gemacht .
Zudem werden vereinzelt Verantwortliche kontaktiert, informiert und dazu aufgefordert, bestehende Barrieren abzubauen und sich intensiv mit dem wichtigen Thema Assistenzhunde auseinanderzusetzen.

EindrĂŒcke vom Infostand

So sieht der liebevoll gestaltete Infostand aus. Assistenzhund Mina ist natĂŒrlich das HerzstĂŒck neben den vielen Infos rund um das Thema Assistenzhunde.

Der Infostand zum Thema Assistenzhunde

Ein Infostand bietet direkten Kontakt und persönliche AufklĂ€rung rund um Assistenzhunde. Besucher:innen können Fragen stellen, Infomaterialien einsehen und sich ĂŒber verschiedene Assistenzhundearten, ihre Aufgaben im Alltag und gesetzliche Zutrittsrechte informieren. So entstehen GesprĂ€che auf Augenhöhe und vielleicht öffnet sich dabei auch die ein oder andere TĂŒr fĂŒr mehr Inklusion.

Infomaterialien

Infomaterialien bieten wertvolle Orientierung und tragen dazu bei, das VerstĂ€ndnis fĂŒr Assistenzhunde zu fördern und somit Barrieren abzubauen. Sie stehen kostenfrei zum Download bereit und können sowohl fĂŒr private als auch firmeninterne Zwecke genutzt werden.

Assistenzhunde Flyer

Die Flyer bieten eine kompakte Übersicht und sind z.B. ideal, um Passanten, Kundschaft & Besucher, Familie & Freunde schnell und einfach erste Infos zukommen zu lassen. Sie sind zudem perfekt fĂŒr Zutrittsanfragen geeignet, denn sie vermitteln nicht nur in kurzer Zeit die wichtigsten Fakten und bieten einen ersten Einblick zum Thema, sondern leiten auch zum Wissenportal von Assistenzhunde-Info weiter, wo detaillierte Infos zu finden sind.

Wichtige:

Alle Rechte an den Materialien liegen bei Assistenzhunde-Info. Das Material darf weder auf anderen Websites zum Download angeboten, verĂ€ndert noch verkauft werden. Alle Infomaterialien wurden von Assistenzhunde-Info erstellt und dienen ausschließlich der AufklĂ€rung & Information ĂŒber Assistenzhunde. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar.

Die Infomaterialien dĂŒrfen im grĂ¶ĂŸeren Umfang verbreitet (z.B. Mitarbeiterschulungen) oder fĂŒr Verteilaktionen (z.B. Veranstaltungen) genutzt werden. Falls nicht ersichtlich, bitte ich darum, Assistenzhunde-Info als Quelle anzugeben.

Diese Downloads stehen kostenlos zur freien VerfĂŒgung. Ein Inkenntnissetzen der Nutzung der Infomaterialien ist nicht verpflichtend, jedoch gestattet. Das bedeutet, man braucht nicht vorab fragen, ob man es herunterladen darf, jedoch kann man gerne eine E-Mail schreiben, um von Aktionen zu berichten. Die Website / Social-Media-Accounts verlinken oder zu erwĂ€hnen ist ebenfalls erlaubt.

Die Infomaterialien stehen bald wieder zur verfĂŒgung

Sei ein Teil davon
AufklÀren, Bewegen, VerÀndern

Mitmachen & unterstĂŒtzen

Assistenzhunde-Info ist ein Herzens-Projekt und ich möchte euch motivieren, mitzumachen.

Sprecht mit euren Mitmenschen ĂŒber das Thema sodass Assistenzhunde bekannter werden.

Postet etwas in den sozialen Netzwerken oder im WhatsApp-Status.

Verteilt Infomaterialien in Bekanntenkreis oder legt sich nach Absprache mit den Verantwortlichen in Wartezimmer, GeschÀften oder bei Veranstaltungen aus.
Es stehen Infomaterialien zum Download zu VerfĂŒgung oder Ihr gestaltet eigene.

Assistenzhunde-Info helfen

Folge mir fĂŒr mehr Sichtbarkeit und Reichweite in den sozialen Medien und verlinkt gerne die Website in euren Social Media Profilen oder teilt sie mit Freunde und Familie und Zutrittsverantwortliche.

Instagram Facebook

Wie die Zukunft aussehen könnte

Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen und einem Assistenzhund

Mehr AufklÀrung, weniger Barrieren

  • Generelle AufklĂ€rung ĂŒber nicht sichtbare Behinderungen, Hilfeangebote und Assistenzhunde in Bildungseinrichtungen
  • Ärzte und Krankenkassen, die ĂŒber Assistenzhunde als Hilfsmittel aufklĂ€ren
  • Mehr mediale Aufmerksamkeit
  • Keine Zutrittsbarrieren – weil Assistenzhunde als SelbstverstĂ€ndlichkeit gelten
  • Mehr Förderungsmöglichkeiten – z. B. alle Arten von Assistenzhunden im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufnehmen

News zur AufklÀrungsarbeit

Aktuelles zur AufklÀrungsarbeit von Assistenzhunde-Info

10.07.2025

EDEKA antwortet: Das Risiko einer Kontamination durch Assistenzhunde rechtfertigt eine individuelle Zutrittsverweigerung

In einer Antwort auf die Anfrage zur Zutrittsregelung fĂŒr Assistenzhunde verweist EDEKA auf europĂ€ische Hygieneverordnungen und Private Haftung der Filiale. ...

08.07.2025

Stadt Hamm: Steuerbefreiung fĂŒr Assistenzhunde

Anerkannte Assistenzhunde sind laut Steuersatzung befreit.
Aktuell findet man die Info unter dem Download „Hundesteuersatzung der Stadt Hamm“.
Assistenzhunde-Info hat angefragt, ob diese Info sichtbar auf der Website im Bereich „Gut zu wissen → SteuervergĂŒnstigungen“ vermerkt werden kann.

07.07.2025

Hundesteuerbefreiung fĂŒr Assistenzhunde – Assistenzhunde-Info wird aktiv

Assistenzhunde-Info hat mehrere StĂ€dte angeschrieben und setzt sich fĂŒr die bedingungslose Befreiung von der Hundesteuer fĂŒr Assistenzhunde ein.
In vielen Kommunen wird die Steuerbefreiung nur unter engen Voraussetzungen gewĂ€hrt – etwa bei einem bestimmten Grad der Behinderung oder nur bei Vorliegen bestimmter Merkzeichen wie „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos).
Diese EinschrĂ€nkung schließt viele Menschen aus, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Auch mit fachĂ€rztlicher Diagnose und anerkannter Assistenzhunde-Ausbildung erhalten sie in zahlreichen StĂ€dten keine Steuerbefreiung.
Eine barrierefreie Regelung, die sich an der gesetzlichen Assistenzhundeverordnung (§ 12e BGG) orientiert und unabhĂ€ngig vom Grad der Behinderung oder Merkzeichen ist, wĂ€re wĂŒnschenswert.

Juli 2025 Assistenzhunde-Info erreicht Klarstellung bei Edeka: Zutrittsrechte fĂŒr Assistenzhunde wurden auf Ihrer Website wurden angepasst

Screenshot der EDEKA-Webseite zu Blinden- und Assistenzhunden

UrsprĂŒngliches Zitat von Edeka: „Die Entscheidung hinsichtlich des Zutritts liegt stets bei den selbststĂ€ndigen Kaufleuten, die oftmals auch weitere, individuelle Lösungen – wie zum Beispiel die Begleitung des Kunden anzubieten.“

neues Zitat von Edeka: Daher empfehlen wir auch unseren selbststĂ€ndigen Kaufleuten, die Mitnahme von nachweislich als FĂŒhr- und/oder Assistenzhunden ausgebildeten und gekennzeichneten Tieren zu akzeptieren. Um MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden, bitten wir Kunden, die auf einen solchen Hund angewiesen sind, den Hund entweder mit dem gesetzlichen Assistenzhund-Kennzeichen zu versehen oder den Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaftsausweis bereitzuhalten – wie es das Gesetz vorsieht. Oberstes Ziel der EDEKA-Kaufleute ist es dabei selbstverstĂ€ndlich, den Zutritt fĂŒr Menschen mit Handicap nicht nur allen gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu ermöglichen, sondern darĂŒber hinaus so einfach und unterstĂŒtzend wie möglich zu gestalten.

Edeka Website Aktuelle Aussagen zum Thema Assistenzhunde auf Ihrer Website

ErklÀrung warum die Aussagen von EDEKA problematisch waren

Die Behauptung, dass „die Entscheidung stets bei den selbststĂ€ndigen Kaufleuten“ liege, ignorierte die gesetzliche Verpflichtung, anerkannte Assistenzhunde zuzulassen. Es entstand der Eindruck, dass es sich um eine freiwillige Service-Leistung handelt – tatsĂ€chlich ist es jedoch eine rechtliche Pflicht. Auch selbststĂ€ndige Kaufleute im EDEKA-Verbund sind als Betreiber öffentlich zugĂ€nglicher Einrichtungen an Gesetze wie die AHundV gebunden. Individuelle Lösungen wie eine Einkaufsbegleitung sind zwar „nett gemeint“, stehen aber im Widerspruch zum Recht auf ein selbstbestimmtes und autonomes Leben.

Kurz gesagt: EDEKA (und andere EinzelhÀndler) sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung in Begleitung eines anerkannten Assistenzhundes den Zutritt zu gewÀhren.
Die Entscheidung darĂŒber liegt nicht im Ermessen der selbststĂ€ndigen Kaufleute, sondern ist durch geltendes Recht geregelt.

Brief an Edeka jetzt lesen

AufklÀrungshistorie

08. Juli 2025 – Antwort von EDEKA

Zusammenfassung der Antwort von EDEKA

  • EDEKA verweist auf EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II, Kap. IX Nr. 4, nach der Lebensmittelunternehmer verhindern mĂŒssen, dass Haustiere Zutritt haben und es zu Kontamination fĂŒhrt.
  • Zitat: „Ausnahmen [
] können nur von der amtlichen LebensmittelĂŒberwachung erteilt werden.“
  • Zitat: „Nach unserer Auffassung sind die EDEKA-Kaufleute berechtigt, auch zum Schutz der allgemeinen Kundschaft solche Ausweise zu kontrollieren.“
  • Behaupten, dass Assistenzhunde seit Januar 2025 verpflichtet sind, nach Anlage 10 der AHundV gekennzeichnet zu sein.
  • Teilt mit, dass eine Zutrittsverweigerung nicht willkĂŒrlich erfolgt, sondern dem Schutz der Lebensmittel gegen Kontaminationen dient.
  • Sagt: Die Anerkennung von Assistenzhunden sei eine Prognoseentscheidung und keine Garantie, dass der Hund kein Risiko sei.
  • Zitat: „Jeder Einlass von Hunden aller Art stellt fĂŒr die Betreiber ein Risiko dar, fĂŒr das sie persönlich haften mĂŒssen [
]“
  • Daraus folgert EDEKA: „Aufgrund des vorgenannten Risikos kann jede/r selbststĂ€ndige Marktbetreiber:in entscheiden, ob dieses Risiko eingegangen wird [
]“

14. Juli 2025 – Reaktion von Assistenzhunde-Info

Thema EU-Hygieneverordnung
Assistenzhunde sind keine Haustiere, sondern Hilfsmittel im funktionalen, medizinisch/sozialrechtlichen Sinne. Sie fallen somit unter den in der EU-Verordnung genannten Ausnahmetatbestand „besondere FĂ€lle“. Erneuter Hinweis auf die oben genannten Gesetzeslagen/Feststellungen von BMAS, BMELH und BGG, die als Ausnahmeregelungen gelten.

Thema Kennzeichnung & Nachweispflicht

  • Eine Kontrolle ist zulĂ€ssig und wurde nie bestritten.
  • Korrektur: EDEKA behauptet, Zutritt sei nur mit sichtbarer Plakette erlaubt – laut BMAS ist entweder der Ausweis oder das Kennzeichen ausreichend.

Thema Haftung

  • Assistenzhundehalter sind haftpflichtversichert.
  • Betriebe verfĂŒgen in der Regel ĂŒber Betriebshaftpflicht.
  • Eine pauschale Ablehnung aufgrund potenzieller Risiken ist unbegrĂŒndet und könnte eine Diskriminierung gemĂ€ĂŸ § 7 AGG darstellen.
  • Die Assistenzhundeverordnung hat Gesetzescharakter; es handelt sich nicht um eine freiwillige Ermessensregelung. Wer dieser Vorschrift folgt und Zutritt gewĂ€hrt, handelt gesetzeskonform und kann sich auf Vertrauensschutz berufen.

Thema Ermessensentscheidung

  • Die Aussage, Kaufleute könnten im Rahmen ihrer Verantwortung frei entscheiden, widerspricht der Gesetzeslage.
  • „Eine ErmessensabwĂ€gung ist nicht vorgesehen, solange kein Assistenzhund durch konkretes Verhalten [
] negativ auffĂ€llt.“

18. August 2025 – Erneute Kontaktaufnahme

Assistenzhunde-Info meldet sich erneut bei EDEKA

Bewegung?
5 Wochen vergangen, doch keine Reaktion auf meine Antwort? Eine erneute Kontaktaufnahme schafft Klarheit. Das Anliegen wurde weitergeleitet und laut Kundensupport ist eine Anpassung auf der EDEKA-Website zum Thema Assistenzhunde geplant.


26. August 2025 – EDEKA hat ihre Aussagen angepasst

Mit Freude kann ich mitteilen, dass EDEKA ihre Aussagen angepasst hat. FĂŒr manche mag es eine Kleinigkeit sein, doch es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Kundschaft, Personal und Assistenzhundeteams bietet es nun Orientierung und Sicherheit. Zudem wird es vielen Menschen mit Assistenzhund bei Zutrittsrechten helfen.

EDEKA Website: Aktuelle Aussagen zum Thema Assistenzhunde

Screenshot der EDEKA-Webseite zu Blinden- und Assistenzhunden