💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Assistenzhunde News
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In der Assistenzhundewelt verändert sich vieles – gesetzlich, gesellschaftlich und in der öffentlichen Wahrnehmung. Auf dieser News-Seite findest du einige Neuigkeiten zum Thema Assistenzhunde.
Updates zur Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info Einblicke in laufende Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Initiativen und Erfolge in der Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info.
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Aktuelle Nachrichten rund um Assistenzhunde in Deutschland von Gesetzesänderungen bis hin zu gesellschaftlichen Debatten.
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Aktuelles zur Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info
25.10.2025
„Brücken statt Barrieren – Offenes Ohr und Offene Tür“ ein Aktionstag des Vereins für Seh- und Hörbehinderung Ratingen (VSHB)
Am Samstag, 25. Oktober 2025, lud der Verein für Seh- und Hörbehinderung Ratingen (VSHB) zum Aktionstag „Brücken statt Barrieren – Offenes Ohr und Offene Tür“ ein. Die Veranstaltung bot eine wertvolle Gelegenheit, sich über Hilfsmittel, Beratung und Inklusionsangebote zu informieren. Zahlreiche Akteure und Partner stellten praxisnahe Unterstützung für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen vor. Besonderes Interesse weckte die Hundeschule Apel: Assistenzhundetrainerin Frau Rank war mit mehreren Assistenzhundeteams und Hunden in Ausbildung vor Ort. Auch ich war als ehemaliges Trainingsteam mit einem Assistenzhunde-Infostand vertreten und konnte viele spannende Gespräche führen. Fazit: Ein gelungener Tag voller Begegnungen, Aufklärung und gelebter Inklusion – ganz im Sinne des Mottos „Brücken statt Barrieren“.
Neue Anfragen für die Hundesteuerbefreiung von Assistenzhunden ist raus
Neue Runde im Einsatz für Steuerbefreiung aller Assistenzhunde. Ziel ist es, alle Assistenzhunde – nicht nur Blindenführhunde – bedingungslos von der Hundesteuer zu befreien, unabhängig vom Behinderungsgrad oder Merkzeichen. Neue Anfragen sind offiziell an die Städte Stuttgart, Dresden, Berlin, Bonn, Dortmund und Frankfurt gesendet worden. Alte Anfragen aus Juni oder früher wurden erneut verschickt, diesmal zusätzlich an die Inklusionsbeauftragten, z. B. der Stadt Köln und Moers. Zusätzlich habe ich bei einzelnen Städten, unter anderem Essen, angefragt, die geplanten Satzungsänderungen auf ihrer Website zu ergänzen und damit online sichtbar zu machen. Hamm bestätigte bereits im Juli, dass eine Satzungsanpassung sinnvoll wäre; eine Umsetzung steht bisher jedoch aus. Ich bleiben dran. Assistenzhunde sind Hilfsmittel – und kein steuerpflichtiger Luxus.
10.10.2025
Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde in Duisburg
Zuvor konnten nur Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit werden. Nach einer Anfrage von Assistenzhunde-Info können in Duisburg nun alle Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit werden.
Übergangsfrist zur Assistenzhundeprüfung ist vorbei
Eine Anerkennung als Assistenzhund muss in den folgenden Fällen bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden:
- Hunde, die bereits eine dem BGG entsprechende Ausbildung bestanden haben.
- Hunde, die ihre Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und diese innerhalb von zwölf Monaten erfolgreich beenden.
- Hunde, die bereits als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt wurden.
Beginnt die Ausbildung des Hundes erst nach dem 30. Juni 2023, händigt zukünftig die prüfende Person das Zertifikat und ein Abzeichen aus. Für bereits anerkannte Blindenführhunde werden auf Antrag Ausweis und Abzeichen übergeben. Hierfür gibt es keine Fristen. Dies gilt ebenso für im Ausland ausgebildete und als Assistenzhund anerkannte Hunde.
Die Studie prüft, ob und wie die gesetzlichen Regelungen für Assistenzhunde umsetzbar sind. Sie bereitet eine spätere Evaluation vor und identifiziert mögliche Umsetzungs- und Optimierungsbedarfe.
Assistenzhundeschulen können nicht mehr zertifiziert werden
- Die DGP erhielt am 05.10.2023 die Akkreditierung für die Zertifizierung der Assistenzhundeschulen.
- Am 15.04.2024 wurde die Akkreditierung bei der DAkkS offiziell zurückgegeben.
- Dies betrifft nicht die Präqualifizierung von Blindenführhundschulen gemäß § 126 SGB V, die als Hilfsmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Beiträge und Berichte - Ausführlich und Informativ
Bericht: Übergangsregeln für Assistenzhunde in Deutschland
Übergangsregeln für Assistenzhunde: Aktueller Stand und geplante Reformen
Datum: – Basierend auf aktuellen Entwicklungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Das Gesetz ist in Kraft, doch die Instanzen, die es umsetzen sollen, fehlen. Konkret fehlt die offizielle Stellen, die Assistenzhunde Prüfer und Ausbildungsstätten zertifizieren kann. Somit gibt es keine Möglichkeit,
Assistenzhunde prüfen und somit offiziell anerkennen zu lassen.
Wo zuvor eine Art Duldungspflicht für alle Assistenzhunde bestand, haben seit Juli 2024 nur noch anerkannte Assistenzhunde gesetzliche Zutrittsrechte, Ohne Prüfung, keine Anerkennung und keine Zutrittsrechte wodurch Menschen,
die auf Assistenzhunde angewiesen sind in ihrem alltäglichem Leben und der Teilhabe eingeschränkt werden den Betroffene können ohne Anerkennung den Zutritt zu Geschäften, Behörden oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
gesetzlich durchsetzen und sind auf Kulanz der Zutritts gebenden Personen angewiesen.
Eine bekannte Lösung
Geplante Reform und Übergangsregelung
Das BMAS plant eine vorübergehende Rechtsänderung im Rahmen der BGG-Reform: Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Stätten können zertifiziert werden, wenn die Ausbildung schriftlich den AHundV-Standards entspricht. Dies soll den
Engpass überbrücken. Eine Änderung die nicht neu ist den bereits 2024 gab es eine vorübergehende Übergangsregelung, die es erlaubte, Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Ausbildungs-/Prüfungsstätten prüfen anerkennen zu lassen.
News vom 17.10.2025
Der Bericht aus "heute im Bundestag" (hib 529/2025) bestätigt diese Pläne basierend auf einer Regierungsantwort (21/2198) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.
Quelle: 🌐Vollständigen Artikel lesen
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FSM - Hilfsfonds für Missbrauchsopfer gestoppt
Ein wichtiges Hilfsangebot – plötzlich beendet
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) war jahrelang eine zentrale
Anlaufstelle für Menschen, die in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt
erlebt haben. Besonders: Betroffene mussten keine Anzeige erstatten, um
Unterstützung zu erhalten. Der Fonds bot niedrigschwellige,
vertrauensvolle Hilfe was oft der erste Schritt zur Entlastung und
Stabilität von Betroffenen beitrug.
Im März 2025 wurden die Mittel überraschend gestoppt. Alle Erstanträge
nach dem 19 März können nicht mehr bewilligt werden. Zwischen Januar und
Mitte März gingen laut BMFSFJ fast 1.000 Anträge ein. Ob und wie viele
bewilligt werden können ist unklar.
Schock & Entsetzen
Die Entscheidung löste bundesweit Entsetzen aus. Viele Betroffene und
Beratungsstellen waren mitten im Antragsprozess oder hatten lange auf
Termine gewartet. Anfang 2025 wurde zudem bekannt, dass der Fonds
aufgelöst werden soll. Der Bundesrechnungshof hatte die Auszahlungspraxis
zuvor als „nicht haushaltsrechtskonform“ kritisiert.
Hilfsorganisationen verurteilen den Stopp als Schlag ins Gesicht.
Organisationen wie der Weiße Ring reagierten mit deutlichen Worten.
Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer bezeichnete den Antragsstopp als
„beschämend und einen schweren Schlag für die Opfer“. Auch Landesvertreter
wie Joachim Brandt (Schleswig-Holstein) übten Kritik: Die Entscheidung
konterkariere die Arbeit vieler professioneller und ehrenamtlicher Helfer,
die jeden Tag versuchen, Hoffnung zu geben.
Der abrupte Stopp zerstöre nicht nur Vertrauen, sondern sende auch ein
fatal falsches Signal: dass die Unterstützung von Missbrauchsopfern
abhängig von Verwaltungslogik und Haushaltslage sei.
Wichtig: Es handelt sich (noch) nicht um ein
vollständiges „Schließen“ des Fonds im Sinne eines sofortigen Endes aller
Leistungen. Es ist eine Auslaufphase mit klaren Fristen und
Finanzierungsgrenzen.
Zusammenfassung
Erstanträge mit Eingang ab dem 19. März 2025 können voraussichtlich
nicht mehr bewilligt werden.
Vollständige Anträge sollen bis 31. Dezember 2025 beschieden werden.
Auszahlungen zu bewilligten Leistungen erfolgen längstens bis 31.
Dezember 2028.
Warum kommt es zu dieser Situation?
Geld falsch verwaltet: Der Fonds hatte Geld vom
Bund, aber dieses Geld wurde teils jahrelang „geparkt“ und nicht
richtig ausgegeben. Manche Leistungen wurden sogar bewilligt, ohne dass
sicher war, dass genug Geld da ist.
Falsche Regeln bei Zahlungen:
Pauschale Zahlungen bis zu einer Maximalsumme, ohne zu prüfen, ob
die Mittel verfügbar sind.
Keine Fristen für Abrechnungen – das Geld „stand offen“ und war
schwer kontrollierbar.
Manchmal wurde Geld für Dinge ausgegeben, die eigentlich im
Haushaltsplan nicht vorgesehen waren.
Verstöße gegen Haushalts- und Bundestagsrechte:
Mehr Geld versprochen / Anträge bewilligt, als Geld da war – der
Bundestag wurde nicht richtig eingebunden.
Es gab eine Finanzierungslücke von über 53 Mio. Euro.
Mangelhafte Kontrolle:
Keine ordentliche Erfolgskontrolle oder Überprüfung, ob das Geld
wirklich sinnvoll eingesetzt wurde.
Richtlinien wurden mehrfach geändert, ohne dass die zuständigen
Stellen (z. B. Bundesministerium der Finanzen) korrekt beteiligt
wurden.
Bedeutung für Antragstellende und Fachkräfte
Für Fachkräfte, Beratungsstellen und Betroffene bedeutet dies eine hohe
Planungsexistenz-Unsicherheit. Es verändert sich nicht nur das Verfahren,
sondern Potenzial und Reichweite der Hilfeleistungen werden eingeschränkt.
Ausblick & Fazit
Der Fonds FSM wird nicht sofort vollständig geschlossen, aber ein
Auslaufen ist klar absehbar: mit Befristung der Antragstellung,
beschränkten Mitteln und einer Auszahllimitierung bis Ende 2028. Aufgrund
dieser Mängel wurde vom zuständigen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Neuaufstellung des EHSystems
beschlossen, inklusive strengerer Regeln zur Antragstellung und
Befristung.
Eine dauerhafte und rechtssichere Nachfolgeregelung ist bislang nicht
verbindlich umgesetzt. Fachgremien fordern ausdrücklich eine gesetzliche
Verankerung des Hilfesystems.
Fake Assistenzhund greift Blindenführhund am Flughafen an
Angriff auf Blindenführhund am Flughafen San Diego geht gut aus.
San Diego, Kalifornien – März 2025 Ein Reisender und sein Blindenführhund Anza wurden am Flughafen San Diego von einem unkontrollierten Hund angegriffen. Der Vorfall der leider nicht selten vorkommt.
Am Abend des 7. März 2025 landete der Betroffene mit seinem Blindenführhund Anza in San Diego. Ein Moment der voller emotionaler Bedeutung werden sollte den der Welpenpate von Anza wartete auf ein Wiedersehen. Doch kurz nach dem
Aussteigen aus dem Flugzeug wurde das Team von einem freilaufenden Hund attackiert, der knurrend und mit gefletschten Zähnen auf sie zustürmte. Der Reisende stellte sich instinktiv schützend vor seinen Hund, während ein
Flughafenmitarbeiter hilflos zusah. Der Besitzer des angreifenden Hundes griff schließlich ein und entfernte das Tier, doch der Schaden war bereits angerichtet: Der Betroffene erlitt einen Schock, und die potenziellen
Konsequenzen für Anza hätten verheerend sein können.
Blindenführhunde wie Anza durchlaufen eine intensive Ausbildung, die bis zu 70.000 US-Dollar kostet. Sie sind darauf trainiert, in stressigen Umgebungen ruhig und fokussiert zu bleiben. Ein Angriff durch einen untrainierten Hund
kann jedoch zu Traumata führen, die den Hund arbeitsunfähig machen.
Laut Experten aus dem Bereich Assistenzhunde sind solche Vorfälle leider keine Seltenheit und vollständig vermeidbar.
„In diesen zwei Sekunden geriet meine Welt ins Wanken“, berichtet der Betroffene. „Anza ist nicht nur mein Hund, er ist meine Freiheit, meine Augen und meine Sicherheit. Ein solcher Angriff kann das Ende einer Karriere für einen
Assistenzhund bedeuten und somit die Unabhängigkeit des Menschen zerstören".
Delta airlines handelt: Der Vorfall wurde von Delta Airlines ernst genommen: Der Besitzer des angreifenden Hundes, der fälschlicherweise angab, es handle sich um einen Assistenzhund (tatsächlich war es
ein Emotional Support Animal), wurde für zukünftige Flüge gesperrt.
Apell des Betroffenen:
Dimitris appelliert an die Öffentlichkeit: „Wenn Sie einen Hund haben, halten Sie ihn unter Kontrolle. Assistenzhunde sind keine Haustiere - sie sind lebenswichtige Partner. Lassen Sie nicht zu, dass ein Moment der
Nachlässigkeit jemandes Unabhängigkeit zerstört.“ Der Betroffene fordert strengere Regelungen in öffentlichen Räumen wie Flughäfen, um echte Assistenzhunde von untrainierten Tieren zu unterscheiden und Angriffe zu verhindern.
Organisationen wie die Guide Dogs of America und ähnliche Verbände unterstützen diesen Aufruf und betonen die Bedeutung von Bildung und Verantwortung.