Barrierefreiheit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Optimiert
Neue Ausweitung des Angebots in Leichter Sprache und in Gebärdensprache auf der Homepage.
💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Willkommen im News-Bereich.
In der Assistenzhundewelt verändert sich vieles – gesetzlich, gesellschaftlich und in der öffentlichen Wahrnehmung. Auf dieser News-Seite findest du einige Neuigkeiten zum Thema Assistenzhunde.
von Gesetzesänderungen bis hin zu gesellschaftlichen Debatten. Jetzt lesen.
Einblicke in laufende Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Initiativen und Erfolge in der Aufklärungsarbeit von Assistenzhunde-Info. Jetzt lesen.
Ausführliche Beiträge zu den verschiedenen News. Jetzt lesen.
Neue Ausweitung des Angebots in Leichter Sprache und in Gebärdensprache auf der Homepage.
Ein 18-minütiger Beitrag über verschiedene Assistenzhundesparten und erklärt ihre Rolle im Alltag der Betroffenen.
Der 4-Minuten-Beitrag zum Thema Assistenzhund, Zutrittsrechte und dem Projekt Pfotenpiloten.
Aufklärung mal anders. Ein kleiner, aufklärender Protestsong greift den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) kritisch auf. Veröffentlicht wurde das Stück auf den Social-Media-Kanälen von assistenzhunde-info bei Instagram und Facebook. Das kleine Aufklärungsprojekt. Thematisiert insbesondere fehlende verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit, unzureichende Sanktionsmöglichkeiten sowie weiterhin bestehende Hürden im privaten Bereich, etwa in Arztpraxen oder Geschäften. Unter dem Motto „Aufklärung mal anders“ soll das Thema auf unterhaltsame Weise in die Öffentlichkeit getragen werden. Ziel ist es, Aufmerksamkeit zu schaffen, Missstände klar zu benennen und andere zu ermutigen, ebenfalls ihre Stimme zu erheben denn in der jetzigen Form, so die Botschaft des Songs, sollte das Gesetz nicht in Kraft treten.
Neue Flyer mit einem neuen Design und leichten inhaltlichen Anpassungen
„Inklusion gehört zur Demokratie“ ! So versammelten sich Teilnehmer:innen, um über Teilhabe, Barrierefreiheit und politische Mitbestimmung zu sprechen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Herausforderungen im Alltag von Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie gemeinsame Forderungen für eine inklusive Gesellschaft. Erfahre mehr in meinem Beitrag
Assistenzhunde-Info nahm am 2. Februar 2026 am Plenum des Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW teil. Unter dem Motto „Inklusion gehört zur Demokratie“ kamen die Teilnehmerinnen zusammen, um über Teilhabe, Barrierefreiheit und politische Mitbestimmung zu sprechen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Herausforderungen im Alltag von Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie gemeinsame Forderungen für eine inklusive Gesellschaft.
Das Plenum ist die Jahreshauptversammlung des ehrenamtlichen Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Frauen mit Behinderung, die sich gemeinsam für ihre Rechte und Interessen einsetzen.
Das Plenum bot Raum für Austausch, Berichte und Diskussionen zu Themen wie Probleme für Menschen mit Behinderung eine gute Gesundheitsversorgung, aufgrund von Barrieren zu bekommen. Des weiteren ging es um Gewaltschutz und politischer Sichtbarkeit für die Missstände und die Frage wie die Zukunft ausschauen mag. Die Veranstaltung machte deutlich, wie wichtig Vernetzung, gegenseitige Unterstützung und klare politische Ziele für echte Inklusion sind.
Zu Gast war der Politiker Herr Dennis Sonne von Bündnis 90 die Grünen. Er ist Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen und setzt sich besonders für Inklusion, Teilhabe und Menschenrechte ein. Er zeigte sich authentisch und nahbar während er von seiner Arbeit erzählte und fand motivierende Worte zur Bedeutung von Inklusion, Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt während er Fragen von Teilnehmer:innen beantwortete. In seinen Beiträgen betonte er, dass es wichtig sei, miteinander in Kontakt zu kommen und ermutigte die Teilnehmer:innen sich weiter politisch für Ihre Rechte einzusetzen.
Sprecherinnen des Netzwerks sind Gertrud Servos und Claudia Seipelt-Holtmann. Beim Plenum standen Wahlen an: Beide stellen sich zur wieder Wahl. Gleichzeitig konnten sich auch weitere Frauen für das Sprecher:innenamt kandidieren. Gertrud, Servos und Claudia, Seipelt-Holtmann gewannen die Wahl und luden eine weitere Kandidaten ein, die die Wahl diesmal nicht gewann, sie zukünftig mal zu Begleiten und sich die Arbeit des Amtes anzuschauen. Gertrud Servos und Claudia Seibelt-Holtmann betonte, dass Politischer Nachwuchs zu fördern sei und sie sich sehr auf ein wiedersehen freuen.
Die Strukturen und Angebote des Netzwerks können auf der Website ausführlich nachgelesen werden. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist auch mit Assistenzhund möglich.
Netzwerk NRW: Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW
Übergangsregeln für Assistenzhunde: Aktueller Stand und geplante Reformen
Datum: – Basierend auf aktuellen Entwicklungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Das Gesetz ist in Kraft, doch die Instanzen, die es umsetzen sollen, fehlen. Konkret fehlt die offizielle Stellen, die Assistenzhunde Prüfer und Ausbildungsstätten zertifizieren kann. Somit gibt es keine Möglichkeit, Assistenzhunde prüfen und somit offiziell anerkennen zu lassen.
Wo zuvor eine Art Duldungspflicht für alle Assistenzhunde bestand, haben seit Juli 2024 nur noch anerkannte Assistenzhunde gesetzliche Zutrittsrechte, Ohne Prüfung, keine Anerkennung und keine Zutrittsrechte wodurch Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind in ihrem alltäglichem Leben und der Teilhabe eingeschränkt werden den Betroffene können ohne Anerkennung den Zutritt zu Geschäften, Behörden oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gesetzlich durchsetzen und sind auf Kulanz der Zutritts gebenden Personen angewiesen.
Eine bekannte Lösung
Geplante Reform und Übergangsregelung
Das BMAS plant eine vorübergehende Rechtsänderung im Rahmen der BGG-Reform: Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Stätten können zertifiziert werden, wenn die Ausbildung schriftlich den AHundV-Standards entspricht. Dies soll den
Engpass überbrücken. Eine Änderung die nicht neu ist den bereits 2024 gab es eine vorübergehende Übergangsregelung, die es erlaubte, Assistenzhunde aus nicht zugelassenen Ausbildungs-/Prüfungsstätten prüfen anerkennen zu lassen.
News vom 17.10.2025
Der Bericht aus "heute im Bundestag" (hib 529/2025) bestätigt diese Pläne basierend auf einer Regierungsantwort (21/2198) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.
Quelle: Vollständigen Artikel lesen
hier klicken.
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) war jahrelang eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben. Besonders: Betroffene mussten keine Anzeige erstatten, um Unterstützung zu erhalten. Der Fonds bot niedrigschwellige, vertrauensvolle Hilfe was oft der erste Schritt zur Entlastung und Stabilität von Betroffenen beitrug.
Im März 2025 wurden die Mittel überraschend gestoppt. Alle Erstanträge nach dem 19 März können nicht mehr bewilligt werden. Zwischen Januar und Mitte März gingen laut BMFSFJ fast 1.000 Anträge ein. Ob und wie viele bewilligt werden können ist unklar.
Die Entscheidung löste bundesweit Entsetzen aus. Viele Betroffene und Beratungsstellen waren mitten im Antragsprozess oder hatten lange auf Termine gewartet. Anfang 2025 wurde zudem bekannt, dass der Fonds aufgelöst werden soll. Der Bundesrechnungshof hatte die Auszahlungspraxis zuvor als „nicht Haushaltsrechtskonform“ kritisiert.
Hilfsorganisationen verurteilen den Stopp als Schlag ins Gesicht.
Organisationen wie der Weiße Ring reagierten mit deutlichen Worten.
Bundesgeschäftsführerin Bianca Biwer bezeichnete den Antragsstopp als
„beschämend und einen schweren Schlag für die Opfer“. Auch Landesvertreter
wie Joachim Brandt (Schleswig-Holstein) übten Kritik: Die Entscheidung
konterkariere die Arbeit vieler professioneller und ehrenamtlicher Helfer,
die jeden Tag versuchen, Hoffnung zu geben.
Der abrupte Stopp zerstöre nicht nur Vertrauen, sondern sende auch ein
fatal falsches Signal: dass die Unterstützung von Missbrauchsopfern
abhängig von Verwaltungslogik und Haushaltslage sei.
Wichtig: Es handelt sich (noch) nicht um ein vollständiges „Schließen“ des Fonds im Sinne eines sofortigen Endes aller Leistungen. Es ist eine Auslaufphase mit klaren Fristen und Finanzierungsgrenzen.
Für Fachkräfte, Beratungsstellen und Betroffene bedeutet dies eine hohe Planungsexistenz-Unsicherheit. Es verändert sich nicht nur das Verfahren, sondern Potenzial und Reichweite der Hilfeleistungen werden eingeschränkt.
Der Fonds FSM wird nicht sofort vollständig geschlossen, aber ein
Auslaufen ist klar absehbar: mit Befristung der Antragstellung,
beschränkten Mitteln und einer Auszahl-Limitierung bis Ende 2028. Aufgrund
dieser Mängel wurde vom zuständigen Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Neuaufstellung des EHSystems
beschlossen, inklusive strengerer Regeln zur Antragstellung und
Befristung.
Eine dauerhafte und rechtssichere Nachfolgeregelung ist bislang nicht
verbindlich umgesetzt. Fachgremien fordern ausdrücklich eine gesetzliche
Verankerung des Hilfesystems.
Änderungen beim EHS: Geschäftsstelle FSM, 24.06.2025
Bundestagsdrucksache zur Weiterführung FSM: Stellungnahme der Bundesregierung vom 28.08.2025
Pressemitteilung Bundesrechnungshof: Prüfung des FSM durch den Bundesrechnungshof
Statement zur Einstellung des FSM: Aufarbeitungskommission
Angriff auf Blindenführhund am Flughafen San Diego geht gut aus.
San Diego, Kalifornien – März 2025 Ein Reisender und sein Blindenführhund Anza wurden am Flughafen San Diego von einem unkontrollierten Hund angegriffen. Der Vorfall der leider nicht selten vorkommt.
Am Abend des 7. März 2025 landete der Betroffene mit seinem Blindenführhund Anza in San Diego. Ein Moment der voller emotionaler Bedeutung werden sollte den der Welpenpate von Anza wartete auf ein Wiedersehen. Doch kurz nach dem
Aussteigen aus dem Flugzeug wurde das Team von einem freilaufenden Hund attackiert, der knurrend und mit gefletschten Zähnen auf sie zustürmte. Der Reisende stellte sich instinktiv schützend vor seinen Hund, während ein
Flughafenmitarbeiter hilflos zusah. Der Besitzer des angreifenden Hundes griff schließlich ein und entfernte das Tier, doch der Schaden war bereits angerichtet: Der Betroffene erlitt einen Schock, und die potenziellen
Konsequenzen für Anza hätten verheerend sein können.
Blindenführhunde wie Anza durchlaufen eine intensive Ausbildung, die bis zu 70.000 US-Dollar kostet. Sie sind darauf trainiert, in stressigen Umgebungen ruhig und fokussiert zu bleiben. Ein Angriff durch einen untrainierten Hund
kann jedoch zu Traumata führen, die den Hund arbeitsunfähig machen.
Laut Experten aus dem Bereich Assistenzhunde sind solche Vorfälle leider keine Seltenheit und vollständig vermeidbar.
„In diesen zwei Sekunden geriet meine Welt ins Wanken“, berichtet der Betroffene. „Anza ist nicht nur mein Hund, er ist meine Freiheit, meine Augen und meine Sicherheit. Ein solcher Angriff kann das Ende einer Karriere für einen Assistenzhund bedeuten und somit die Unabhängigkeit des Menschen zerstören".
Delta airlines handelt: Der Vorfall wurde von Delta Airlines ernst genommen: Der Besitzer des angreifenden Hundes, der fälschlicherweise angab, es handle sich um einen Assistenzhund (tatsächlich war es ein Emotional Support Animal), wurde für zukünftige Flüge gesperrt.
Appell des Betroffenen:
Dimitris appelliert an die Öffentlichkeit: „Wenn Sie einen Hund haben, halten Sie ihn unter Kontrolle. Assistenzhunde sind keine Haustiere - sie sind lebenswichtige Partner. Lassen Sie nicht zu, dass ein Moment der
Nachlässigkeit jemandes Unabhängigkeit zerstört.“ Der Betroffene fordert strengere Regelungen in öffentlichen Räumen wie Flughäfen, um echte Assistenzhunde von untrainierten Tieren zu unterscheiden und Angriffe zu verhindern.
Organisationen wie die Guide Dogs of America und ähnliche Verbände unterstützen diesen Aufruf und betonen die Bedeutung von Bildung und Verantwortung.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat seine 29. Sitzung am 8. September 2023 beendet. Der Ausschuss hat die sogenannten abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) zu mehreren Staatenberichten verabschiedet. Darunter auch zu Deutschland.
Diese Bemerkungen enthalten die offizielle Bewertung, wie gut oder schlecht die jeweiligen Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Sie benennen Fortschritte, zeigen Defizite auf und enthalten konkrete Empfehlungen.
Neben der Staatenprüfung hat der Ausschuss auch Beschwerden von Einzelpersonen nach dem Fakultativprotokoll geprüft. In einigen Fällen stellte er Verletzungen der Konvention fest. Die Entscheidungen werden den betroffenen Staaten übermittelt und anschließend veröffentlicht sodass sie jeder lesen kann.
Wer die vollständigen abschließenden Bemerkungen zu Deutschland im englischen Original lesen möchte, findet sie in der offiziellen UN-Dokumentensammlung.
Rechtsgrundlagen: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Die offizielle Übersetzung des Dokuments in deutscher Sprache wurde vom Deutschen
Institut für Menschenrechte veröffentlicht und enthält den offiziellen Text in verständlicher deutscher Form:
Rechtsgrundlagen:
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Mit diesem Link geht es zur Sitzungszusammenfassung vom 8.9.2023 www.ungenva.org