Juli 2025 Assistenzhunde-Info erreicht Klarstellung bei Edeka: Zutrittsrechte fĂŒr Assistenzhunde wurden auf Ihrer Website wurden angepasst
UrsprĂŒngliches Zitat von Edeka: âDie Entscheidung hinsichtlich des Zutritts liegt stets bei den selbststĂ€ndigen Kaufleuten, die oftmals auch weitere, individuelle Lösungen â wie zum Beispiel die Begleitung des Kunden
anzubieten.â
neues Zitat von Edeka: Daher empfehlen wir auch unseren selbststĂ€ndigen Kaufleuten, die Mitnahme von nachweislich als FĂŒhr- und/oder Assistenzhunden ausgebildeten und gekennzeichneten Tieren zu akzeptieren. Um
MissverstÀndnisse zu vermeiden, bitten wir Kunden, die auf einen solchen Hund angewiesen sind, den Hund entweder mit dem gesetzlichen Assistenzhund-Kennzeichen zu versehen oder den Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaftsausweis bereitzuhalten
â wie es das Gesetz vorsieht. Oberstes Ziel der EDEKA-Kaufleute ist es dabei selbstverstĂ€ndlich, den Zutritt fĂŒr Menschen mit Handicap nicht nur allen gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu ermöglichen, sondern darĂŒber hinaus so einfach
und unterstĂŒtzend wie möglich zu gestalten.
đ Edeka Website
Aktuelle Aussagen zum Thema Assistenzhunde auf Ihrer Website
ErklÀrung warum die Aussagen von EDEKA problematisch waren
Die Behauptung, dass âdie Entscheidung stets bei den selbststĂ€ndigen Kaufleutenâ liege, ignorierte die gesetzliche Verpflichtung, anerkannte Assistenzhunde zuzulassen. Es entstand der Eindruck, dass es sich um eine freiwillige
Service-Leistung handelt â tatsĂ€chlich ist es jedoch eine rechtliche Pflicht. Auch selbststĂ€ndige Kaufleute im EDEKA-Verbund sind als Betreiber öffentlich zugĂ€nglicher Einrichtungen an Gesetze wie die AHundV gebunden. Individuelle
Lösungen wie eine Einkaufsbegleitung sind zwar ânett gemeintâ, stehen aber im Widerspruch zum Recht auf ein selbstbestimmtes und autonomes Leben.
Kurz gesagt: EDEKA (und andere EinzelhÀndler) sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung in Begleitung eines anerkannten Assistenzhundes den Zutritt zu gewÀhren.
Die Entscheidung darĂŒber liegt nicht im Ermessen der selbststĂ€ndigen Kaufleute, sondern ist durch geltendes Recht geregelt.
đ Brief an Edeka
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AufklÀrungshistorie
08. Juli 2025 â Antwort von EDEKA
Zusammenfassung der Antwort von EDEKA
- EDEKA verweist auf EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II, Kap. IX Nr. 4, nach der Lebensmittelunternehmer verhindern mĂŒssen, dass Haustiere Zutritt haben und es zu Kontamination fĂŒhrt.
- Zitat: âAusnahmen [âŠ] können nur von der amtlichen LebensmittelĂŒberwachung erteilt werden.â
- Zitat: âNach unserer Auffassung sind die EDEKA-Kaufleute berechtigt, auch zum Schutz der allgemeinen Kundschaft solche Ausweise zu kontrollieren.â
- Behaupten, dass Assistenzhunde seit Januar 2025 verpflichtet sind, nach Anlage 10 der AHundV gekennzeichnet zu sein.
- Teilt mit, dass eine Zutrittsverweigerung nicht willkĂŒrlich erfolgt, sondern dem Schutz der Lebensmittel gegen Kontaminationen dient.
- Sagt: Die Anerkennung von Assistenzhunden sei eine Prognoseentscheidung und keine Garantie, dass der Hund kein Risiko sei.
- Zitat: âJeder Einlass von Hunden aller Art stellt fĂŒr die Betreiber ein Risiko dar, fĂŒr das sie persönlich haften mĂŒssen [âŠ]â
- Daraus folgert EDEKA: âAufgrund des vorgenannten Risikos kann jede/r selbststĂ€ndige Marktbetreiber:in entscheiden, ob dieses Risiko eingegangen wird [âŠ]â
14. Juli 2025 â Reaktion von Assistenzhunde-Info
Thema EU-Hygieneverordnung
Assistenzhunde sind keine Haustiere, sondern Hilfsmittel im funktionalen, medizinisch/sozialrechtlichen Sinne. Sie fallen somit unter den in der EU-Verordnung genannten Ausnahmetatbestand âbesondere FĂ€lleâ. Erneuter Hinweis auf die oben genannten Gesetzeslagen/Feststellungen von BMAS, BMELH und BGG, die als Ausnahmeregelungen gelten.
Thema Kennzeichnung & Nachweispflicht
- Eine Kontrolle ist zulÀssig und wurde nie bestritten.
- Korrektur: EDEKA behauptet, Zutritt sei nur mit sichtbarer Plakette erlaubt â laut BMAS ist entweder der Ausweis oder das Kennzeichen ausreichend.
Thema Haftung
- Assistenzhundehalter sind haftpflichtversichert.
- Betriebe verfĂŒgen in der Regel ĂŒber Betriebshaftpflicht.
- Eine pauschale Ablehnung aufgrund potenzieller Risiken ist unbegrĂŒndet und könnte eine Diskriminierung gemÀà § 7 AGG darstellen.
- Die Assistenzhundeverordnung hat Gesetzescharakter; es handelt sich nicht um eine freiwillige Ermessensregelung. Wer dieser Vorschrift folgt und Zutritt gewÀhrt, handelt gesetzeskonform und kann sich auf Vertrauensschutz berufen.
Thema Ermessensentscheidung
- Die Aussage, Kaufleute könnten im Rahmen ihrer Verantwortung frei entscheiden, widerspricht der Gesetzeslage.
- âEine ErmessensabwĂ€gung ist nicht vorgesehen, solange kein Assistenzhund durch konkretes Verhalten [âŠ] negativ auffĂ€llt.â
18. August 2025 â Erneute Kontaktaufnahme
Assistenzhunde-Info meldet sich erneut bei EDEKA
Bewegung?
5 Wochen vergangen, doch keine Reaktion auf meine Antwort? Eine erneute Kontaktaufnahme schafft Klarheit. Das Anliegen wurde weitergeleitet und laut Kundensupport ist eine Anpassung auf der EDEKA-Website zum Thema Assistenzhunde geplant.
26. August 2025 â EDEKA hat ihre Aussagen angepasst
Mit Freude kann ich mitteilen, dass EDEKA ihre Aussagen angepasst hat. FĂŒr manche mag es eine Kleinigkeit sein, doch es ist ein groĂer Schritt in die richtige Richtung. Kundschaft, Personal und Assistenzhundeteams bietet es nun Orientierung und Sicherheit. Zudem wird es vielen Menschen mit Assistenzhund bei Zutrittsrechten helfen.
EDEKA Website:
Aktuelle Aussagen zum Thema Assistenzhunde