Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde in Duisburg
Zuvor konnten nur Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit werden. Nach einer Anfrage von Assistenzhunde-Info können in Duisburg nun alle Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit werden.
💚 Aufklärung, Hilfe & persönliche Erfahrungen zum Thema Assistenzhunde
Willkommen auf Assistenzhunde-Info.de
Ich heiße Genevieve Faust, lebe in NRW, und habe selbst einen Assistenzhund namens Mina. Mit Erfahrung und Herz soll Assistenzhunde-Info zu einem Wissensportal über Assistenzhunde werden. Informationen sollen für jedermann Schnell, einfach und an nur einem Ort, zur Verfügung stehen. Ziel ist es Wissen, Aufklärung und Hilfe unkompliziert und kostenlos anzubieten.
Warum ?
Ganz einfach...Ein Assistenzhund zu haben ist kein Privileg, sondern ein Ausgleich der Nachteile die eine Behinderung mit sich bringt.
Zutrittsrechte sind keine besondere Ausnahme, sondern Gleichberechtigung und daher sollte meiner Meinung nach eine
Gesellschaft, Assistenzhunde kein Hindernis, sondern ein Schlüssel sein.
Diese Website Assistenzhunde Info richtet sich an:
Was du bei Assistenzhunde-Info findest:
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag unterstützen. Sie haben gesetzlich verankerte Zutrittsrechte nach § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Details zur Ausbildung, Prüfung und Anerkennung regelt die dazugehörige Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Dabei leisten sie nicht nur praktische Hilfe, sondern tragen auch zur emotionalen Stabilität und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Vielen Menschen ist es durch diese Art von Hilfe erst möglich, ein selbstbestimmteres und unabhängigeres Leben zu führen.
Mit einem Assistenzhund können betroffene Menschen:
Aufgaben eines Assistenzhundes
Die Aufgaben eines Assistenzhundes richten sich ganz individuell nach den Bedürfnissen seiner Bezugsperson. Beispiele sind:Assistenzhunde Info Mina
Einige Assistenzhunde lernen Hilfe zu holen indem sie einen notrufknopf drücken oder Personen suchen um sie zu Ihren Menschen führen.
Seit dem Januar 2025 ist eine offizielle Kennzeichnung gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV)des BGG verpflichtend. Ein anerkannter Assistenzhund muss entweder eine bundeseinheitliche Plakette sichtbar tragen (z. B. am Geschirr) odersich mit einen gültigen Assistenzhund-Team-Ausweis auszuweisen können.
Viele Assistenzhunde tragen eine deutlich sichtbare Kenndecke, ein Mobilitätsgeschirr oder ein Halstuch mit der Aufschrift „Assistenzhund“. In Deutschland ist sie kein Bestandteil der offiziellen Kennzeichnung, sondern freiwilliges Zubehör.
Oft finden sich auf diesen Hinweise wo Medikamente oder Notfallinformationen zu finden sind oder weisen darauf hin, das Assistenzhunde weder abgelenkt werden dürfen noch von Ihren halter getrennt werden sollen.
Wie soll ich mich bei einem Assistenzhund verhalten?
Keine Ablenkung des Assistenzhundes!
Einen Assistenzhund, der am Arbeiten ist, bitte nicht ansprechen, nicht streicheln, nicht füttern und keine Lockgeräusche oder auffordernden Gesten machen.
Ablenkung kann für die betroffene Person gefährlich werden oder zu einem medizinischen Notfall führen.
Wenn es angebracht scheint, können Sie die Person freundlich ansprechen und nachfragen, ob es möglich ist, mit dem Hund in Kontakt zu treten.
Assistenzhund
Assistenzhunde sind speziell für einen Menschen ausgebildet und begleiten ihn permanent im Alltag. Es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunden.
Sie unterstützen ihren Menschen auf unterschiedliche Weise.
Assistenzhund = Persönlicher Assistent
Therapiehund
Therapiehunde arbeiten gemeinsam mit Fachpersonal wie z. B. Therapeut:innen oder Pädagog:innen.
Sie unterstützen in gezielten Therapieeinheiten – in Schulen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Der Hund gehört nicht der betroffenen Person, sondern dem Fachpersonal.
Therapiehund = Co-Therapeut im Dienst der Behandlung
Besuchshund
Besuchshunde besuchen regelmäßig soziale Einrichtungen wie z. B. Wohnheime, Krankenhäuser oder Hospize.
Sie sorgen für emotionale Nähe, Entspannung und Freude. Sie sind nicht speziell auf eine Person oder Aufgabe trainiert.
Besuchshund = Gute-Laune-Bringer / Trostspender
Laut der Assistenzhundeverordnung (§3 AHundV) gibt es verschiedene Arten von Assistenzhunden. Sie lassen sich anhand der Hilfeleistungen zuordnen. Assistenzhunde, welche sich mehreren Assistenzhundearten zuordnen lassen können, werden nach ihrem Schwerpunkt der Hilfeleistungen bezeichnet.
Ein Blindenführhund ist ein Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder stark eingeschränktem Sehvermögen. Er hilft seinem Menschen, sich im Alltag sicher zu bewegen – im Straßenverkehr, in Gebäuden oder an Bahnhöfen.
Zu den typischen Aufgaben zählen:
Blindenführhunde arbeiten mit einem speziellen Führgeschirr. Ihre Ausbildung erfolgt in enger Abstimmung mit dem späteren Halter.
Ein Mobilitätsassistenzhund ist für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung ausgebildet – z. B. bei Lähmungen, Muskelkrankheiten oder chronischen Schmerzen.
Er unterstützt durch:
Durch seine Hilfe wird mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag ermöglicht.
Ein Signalassistenzhund unterstützt Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder Gehörlosigkeit. Er zeigt wichtige Geräusche durch Körperkontakt und gezieltes Leiten an.
Beispiele für Geräusche, die er anzeigen kann:
Der Hund führt seinen Menschen zur Quelle des Geräusches oder bringt ihn in Sicherheit, wenn es nötig ist.
Diese Hunde sind auf medizinisch relevante Warnsignale spezialisiert. Sie helfen Menschen mit:
Der Hund erkennt kleinste Veränderungen – z. B. im Geruch oder Verhalten – und warnt rechtzeitig. Je nach Ausbildung kann er Hilfe holen, Medikamente bringen oder eine Notfalltaste betätigen.
Ein PSB-Assistenzhund begleitet Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, z. B. bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), Angststörung, Autismus oder Depression.
Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:
Der Hund hilft, Alltagssituationen sicher zu bewältigen und soziale Teilhabe zurückzugewinnen.
❗ Wichtig:
Assistenzhunde können in mehreren dieser Bereiche geschult sein. Entscheidend für die Einordnung ist der Schwerpunkt ihrer Hilfeleistungen (§ 3 Abs. 2 AHundV).
⚖️ Rechtsgrundlage: § 3 AHundV – Assistenzhundeverordnung
Zutrittsrechte für Assistenzhunde. Ein Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Autonomie.
Assistenzhunde haben gesetzlich gesicherte Zutrittsrechte. Der Zutritt ist bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend. Wird einem anerkannten Assistenzhunde-Team der Zutritt verweigert, kann das als Diskriminierung nach § 7 AGG oder als Verstoß gegen § 12e BGG gewertet werden. Rechtliche Konsequenzen können Beschwerden, Strafanzeige oder ggf. Entschädigungsforderungen sein.
Wo gelten Zutrittsrechte?
Einfach gesagt: Ein anerkannter Assistenzhund darf überall dort hin, wo keine Hygiene- oder Schutzkleidung wie z. B. in einem Labor oder OP vorgeschrieben ist.
Das gilt z. B. für:
Aktuelle Gesetzeslage
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besagt: §12e (1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt.
(2) Eine nach Absatz 1 unberechtigte Verweigerung durch Träger öffentlicher Gewalt gilt als Benachteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1.
„Gemäß §12e BGG und der dazugehörigen Assistenzhundeverordnung (AHundV) ist der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu gewähren.“
Originalen Gesetzestext zeigen
Quelle: ➡️ Link zum §12eBGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besagt:
„Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen sind verboten. Das umfasst die Begleitung eines Assistenzhundes.“
Quelle: ➡️ Link zum §7 AGG
Aktuelle Rechtslage (Stand: Mai 2025)
Assistenzhunde in Ausbildung gelten rechtlich nicht als Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG.
Daher besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zutritt zu Einrichtungen, in denen Tiere üblicherweise nicht erlaubt sind.
Einrichtungen können den Zutritt nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern.
Zeigen Sie Verständnis und Offenheit
Aktuell gibt es keine Möglichkeiten Assistenzhunde zu Prüfen & anerkennen zu lassen.(stand Juli 2025)
Viele Assistenzhunde sind fertig ausgebildet warten auf Prüfungsmöglichkeiten und haben deshalb keine Zutrittsrechte.
Haben Sie Verständnis, Zeigen Sie Mitgefühl und unterstützen Sie diese Teams indem Sie Zutritt gewähren.
"Früh übt sich"
Auch Assistenzhunde in Ausbildung sind ab einen gewissen Punkt ausreichend geschult sodass der Hund der Situation gewachsen ist und sich angemessen verhalten kann.
Oft ist es möglich, Trainer:innen zu kontaktieren und Rücksprache zum Trainingsstand zu halten.
Assistenzunde leisten schon vor der Prüfung wertvolle Arbeit für Ihren Menschen und ermöglichen so vielen Betroffenen ein besseres Leben.
Viele Menschen erhalten mit Ihrem Assistenzhund eine Art von selbständig und entlastung welche sie zuvor nicht hatten und sind auf die kulanz beim Thema Zutrittsrechte angewiesen.
Assistenzhunde & Hygiene.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) stellt klar:
„Beim Mitführen von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden in Lebensmittelgeschäften kommt eine solche Belastung aus hygienischen Gründen normalerweise nicht in Betracht […] Das dürfte unproblematisch sein […], weil Assistenzhunde besonders geschult und diszipliniert sind.“
Quelle: BMELH
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ergänzt:
„Die Assistenzhundeverordnung gilt vorrangig – pauschale Hygienevorgaben dürfen das Zutrittsrecht nicht aushebeln.“
Quelle: BMAS
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bestätigt:
„Aus hygienischer Sicht besteht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden.“
Quelle: KGNW
Das Robert-Koch-Institut (RKI) betont gemeinsam mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO):
Dass die Übertragung von Krankheitserregern durch Hunde zwar theoretisch möglich sei, jedoch in der Praxis – bei üblicher häuslicher Hygiene und bei gut ausgebildeten Assistenzhunden – als sehr unwahrscheinlich gilt.
Das Institut Schwarzkopf schließt sich an:
Laut PD Dr. med A. Schwarzkopf, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, sei der Zutritt ein kalkulierbares Risiko.
Kleinere Rücksichtnahmen seien im Hinblick auf das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die mögliche Gefahr der Diskriminierung vertretbar und einforderbar.
Allgemeine Erklärung
Vermeiden Sie Aussagen wie:
Solche Aussagen sind nicht nur verletzend, sondern oft auch rechtswidrig (§ 7 AGG, § 12e BGG).
Häufige (aber oft rechtswidrige) Gründe für Zutrittsverweigerung
Ängste sind kein rechtlich zulässiger Grund für den Ausschluss eines Assistenzhundes.Hier ist Organisation und ggf. Planung seitens dem Zutritt gebenden gefragt.
Allergien rechtfertigen keinen generellen Ausschluss. Auch hier ist Organisation und Planung gefragt.
Diese Ansicht ist überholt. Laut § 12e BGG und der AHundV sind alle anerkannten Assistenzhunde zugangsberechtigt.
Das Hausrecht ist durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. § 12e BGG und das AGG setzen dem Hausrecht dort Grenzen, wo Menschen mit Behinderung benachteiligt würden.
Erfahrungswerte sollten nicht zu Pauschalisierte Meinungen führen.
Assistenzhunde sind keine Haustiere.
Sie sind speziell ausgebildet begleiter.
Ein kurzes Bellen kann Teil ihrer Aufgabe sein (z. B. bei Notfällen).
Assistenzhunde verrichten ihr Geschäft nicht spontan. Sie sind auf lange Einsätze trainiert.
„Ich helfe Ihnen gern – aber der Hund muss draußen bleiben.“
Assistenzhunde sind unersetzlich.
Sie erkennen medizinische Zustände frühzeitig und unterstützen Ihren Menschen auf eine Art und weise, die Menschen nicht leisten können.
Zudem geht es um Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung nicht nur um Hilfe.
Fachbereiche und Minesterien wie BMELH, BMAS, DKG, RKI sprechen alle für Zutrittsrechten von Assistenzhunden da sie in der Regel kein/vertretbares hygienisches Risiko darstellen welche nicht zu lasten von Menschen mit Behinderungen gehen darf.
genauere Infos und was die Abkürzungen bedeuten findest du beim Punkt Gesetze
Fazit:
Zutrittsrechte für Assistenzhunde sind für viele Menschen sowie Einrichtungen und Betriebe noch ein Thema, das unbekannt ist oder firmenintern unzureichend besprochen wurde.
Eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema – durch Kenntnis der Rechte, Schulung von Mitarbeitenden und die Entwicklung interner Regelungen für ein konfliktfreies Miteinander – ist unabdingbar.
Wer heute aufklärt, sorgt dafür, dass morgen niemand mehr ausgeschlossen wird. Denn Verständnis ist der erste Schritt zu mehr Barrierefreiheit, Inklusion und echter Teilhabe.
Wird einem anerkannten Assistenzhund der Zutritt verweigert, kann dies als Diskriminierung nach § 7 AGG oder als Verstoß gegen § 12e BGG gewertet werden. Mögliche rechtliche Konsequenzen sind Beschwerden, Strafanzeigen oder Entschädigungsforderungen.
Unabhängig davon sind solche Konflikte für alle Beteiligten belastend – und sie können bei betroffenen Assistenzhundnehmer:innen sogar medizinische Notfälle oder schwer erkennbare psychische Folgen auslösen.
Zukunft beginnt jetzt
Viele Orte heißen Assistenzhunde willkommen.
Sie gehen mit gutem Beispiel voran und setzen sich mit dem Thema auseinander, schulen Ihre Mitarbeiter und machen auf Ihrer Website auf Zutrittsrechte aufmerksam.
Ein Schritt zu einer Zukunft in der Assistenzhunde selbstverständlich sind.
Ein Schritt In Richtung Teilhabe und Autonomie für Menschen die auf Assistenzhunde angewiesen sind.
Ein besonderer Dank gilt allen, die Assistenzhunde in Ausbildung Zutritt gewähren. Insbesondere jenen, die bereits fertig ausgebildet sind, aber aufgrund fehlender Möglichkeiten keine Prüfung in Deutschland ablegen können.
Zuvor konnten nur Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit werden. Nach einer Anfrage von Assistenzhunde-Info können in Duisburg nun alle Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit werden.
Tolle Nachrichten! EDEKA hat die Infos über Assistenzhunde auf der Website geändert! Ein echter Erfolg für die Assistenzhunde Gemeinschaft und ein Schritt hin zu mehr Klarheit bei Zutrittsrechten. Ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich mich freue! Ende Juni habe ich mich das erste Mal an EDEKA gewandt und nun ist es soweit: Die Inhalte zum Thema Assistenzhunde wurden überarbeitet. Die neuen Angaben stellen klar, dass anerkannten Assistenzhunden der Zutritt nach gesetzlichen Vorgaben entsprechend ermöglicht wird. Damit setzt EDEKA ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Barrierefreiheit.
5 Wochen vergangen doch keine Reaktion auf meine Antwort. Eine erneute Kontaktaufnahme schafft Klarheit. Das Anliegen wurde weitergeleitet und laut dem Kundensupport ist eine Anpassung auf der HP von EDEKA zum Thema Assistenzhunde geplant.
Neue Ausweitung des Angebots in Leichter Sprache und in Gebärdensprache auf der Homepage.
Ein 18‑minütiger Beitrag über verschiedene Assistenzhundesparten und erklärt ihre Rolle im Alltag der Betroffenen.
Der 4‑Minuten‑Beitrag zum Thema Assistenzhund, Zutrittsrechte und dem Projekt Pfotenpiloten.