Assistenzhunde-Info
Das Wissensportal zu Assistenzhunden
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Auf dieser Seite findest du verständliche Informationen rund um das Thema Assistenzhunde. Erfahre mehr über die verschiedenen Arten von Assistenzhunden, ihre Ausbildung, Aufgaben und Rechte, sowie viele weitere interessante Fakten. Tauche ein in die faszinierende Welt der Assistenzhunde und ihrer Bedeutung als Hilfsmittel des täglichen Lebens.
Das Wissensportal befindet sich aktuell im Aufbau doch schon jetzt findest du Antworten auf folgende Fragen:
Was ist ein Assistenzhund?
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde
um Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen im Alltag zu unterstützen.
Sie werden individuell auf die Bedürfnisse einer einzigen Person ausgebildet,
was sie zum Beispiel von Therapiehunden unterscheidet.
Assistenzhunde begleiten ihren Menschen dauerhaft im Alltag
und gleichen behinderungsbedingte Nachteile durch praktische Hilfe aus.
Vielen Menschen ist es durch die Hilfe eines Assistenzhundes möglich, ein Leben mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Teilhabe zu führen.
Anerkannte Assistenzhunde dürfen laut § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes kurz "BGG" ihren Menschen in der Regel zu Orten begleiten, wo Haustiere verboten sind. Die Ausbildung, Prüfung und Anerkennung von Assistenzhunden ist in Deutschland durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt.
Assistenzhundearten
Es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunden. Umgangssprachlich werden Assistenzhunde oft nachdem benannt, wobei sie helfen. Zum Beispiel Diabetiker-Assistenzhund, Autismus-Assistenzhund oder der bekannte Blindenführhund. Laut der Assistenzhundeverordnung werden Assistenzhunde in 5 Arten eingeteilt welche sich anhand der Hilfeleistungen zuordnen lassen. Hunde, die sich mehreren Arten zuordnen lassen können, werden nach ihrem Schwerpunkt bezeichnet.
Rechtsgrundlage: § 3 AHundV: Abschnitt Assistenzhundearten
Die 5 Arten von Assistenzhunden.
Blindenführhund
Ein Blindenführhund ist ein Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder stark eingeschränktem Sehvermögen. Er hilft seinem Menschen, sich im Alltag sicher zu bewegen
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Hindernisse erkennen und umgehen.
- Bordsteine, Treppen, Türen oder Zebrastreifen anzeigen.
- Durch viele Menschen oder enge Wege führen.
- In gefährlichen Situationen einen Befehl bewusst nicht ausführen („intelligenter Ungehorsam“).
Blindenführhunde arbeiten mit einem speziellen Führgeschirr. Die Kosten für die Ausbildung sowie laufende kosten werden im Gegensatz zu anderen Assistenzhundearten in der Regel von der Krankenkasse finanziert.
Der Mobilitätsassistenzhund
Ein Mobilitätsassistenzhund oder umgangssprachlich LPF Assistenzhund, was für Lebens Praktische Fähigkeiten steht, hilft Menschen mit Bewegungseinschränkungen wie Lähmungen, Muskelkrankheiten oder starken chronischen Schmerzen. Er unterstützt im Alltag, indem er seinen Menschen bei Bewegungen hilft oder Aufgaben übernimmt, die ohne Hilfe sehr anstrengend, nur unter starken schmerzen oder gar nicht möglich wären.
Der Signalassistenzhund
Ein Signalassistenzhund unterstützt Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder Gehörlosigkeit. Er macht auf wichtige Geräusche aufmerksam und hilft dabei, Gefahren rechtzeitig zu erkennen.
Typische Geräusche, die er anzeigen kann, sind zum Beispiel:
- Fahrradklingeln, Autohupen, Klopfen an der Tür oder Geräusche von Haushaltsgeräten.
- Babygeräusche oder wenn jemand seinen Menschen anspricht.
- Alarmsignale wie Feuer- oder Rauchmelder.
Nimmt der Hund ein Geräusch wahr, macht er seinen Menschen darauf aufmerksam und führt ihn zur Geräuschquelle oder zeigt durch ein erlerntes Verhalten, um welche Art von Geräusch es sich handelt
Der Warn- und Anzeige-Assistenzhund
Ein Warn- und Anzeige-Assistenzhund hilft Menschen mit Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie oder schweren Allergien. Er ist darauf trainiert, medizinisch relevante Warnsignale zu erkennen und kleinste Veränderungen im Geruch oder verhalten seines Menschen wahrzunehmen.
Er trägt zu mehr Sicherheit im Alltag bei, indem er:
- Vor gesundheitlichen Veränderungen warnt
- Bestimmte Auslöser (Trigger) anzeigt
- Im Bedarfsfall Hilfe holt, Medikamente bringt oder einen Notfallknopf betätigt
- Sich bei Anfällen oder Bewusstseinsverlust schützend oder stabilisierend positioniert, zum Beispiel indem er den Menschen auf die Seite dreht, um ein Verschlucken zu verhindern
Der PSB-Assistenzhund
Ein PSB-Assistenzhund hilft Menschen mit sogenannten psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB). Dazu zählen zum Beispiel Autismus, Traumafolgestörungen wie PTBS oder ADHS.
PSB-Assistenzhunde lernen, Anzeichen von Stress, Überforderung oder Anspannung zu erkennen, ihren Menschen darauf aufmerksam zu machen und auf eine hilfreiche Weise zu reagieren.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Kleinere Führaufgaben bei stressbedingten Schwierigkeiten sich zu Orientieren. Sie können zum Beispiel aus belastenden Situationen heraus, zu einem ruhigen Ort, zu einer Sitzmöglichkeit oder nach Hause führen
- Durch "Zug auf die Leine" beim gehen stabilisieren. (Stressbedingte "Wackelpudding-Beine")
- Erkennen und Anzeigen von Stress, Reizüberflutung sowie emotionaler und körperlicher Überforderung.
- Menschen auf Abstand halten (Blocken).
- Beruhigung durch Körperkontakt, zum Beispiel indem der Hund sich anlehnt oder auf seinen Menschen legt
- Unterbrechen von Meltdowns, Panikattacken, Albträumen, Dissoziationen oder selbstschädigendes Verhalten.
- Medikamente, Handy, Rucksack oder Skilltasche bringen.
- In Notfällen vertraute Personen oder Hilfe suchen oder einen Notfallknopf drücken.
Unterschiede zwischen Assistenzhund vs. Therapiehund vs. Besuchshund
Wusstest du, dass Assistenzhund keine Therapiehund oder Besuchshund sind und sie komplett unterschiedliche Aufgaben haben?
Der Assistenzhund
Assistenzhunde werden gezielt auf die Bedürfnisse einer einzelnen Person ausgebildet und begleiten diese dauerhaft im Alltag. Es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunden, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Sie helfen ihrem Menschen auf individuelle Weise – je nachdem, welche Unterstützung gebraucht wird.
Assistenzhund = Persönlicher Alltagshelfer
Der Therapiehund
Therapiehunde arbeiten gemeinsam mit ausgebildetem Fachpersonal der Psychologie, Pädagogik oder Pflege. Sie kommen gezielt in Therapie- oder Förderangeboten zum Einsatz, zum Beispiel in Kliniken, Schulen oder Pflegeeinrichtungen. Der Hund gehört dabei nicht der behandelten Person, sondern dem Fachpersonal, und werden speziell für diesen Zweck ausgebildet.
Therapiehund = Co-Therapeut im Rahmen professioneller Behandlung
Der Besuchshund
Besuchshunde gehen regelmäßig soziale Einrichtungen wie Wohnheime, Krankenhäuser oder Hospize. Sie erhalten keine Ausbildung mit Prüfung sondern werden von Ihren Haltern in Grundgehorsam geschult. Sie sind nicht auf eine bestimmte Person oder Bedürfnisse spezialisiert sondern sollen vor allem Trost, emotionale Unterstützung und Freude bringen.
Besuchshund = Emotionaler Begleiter für gute Stimmung und Trost
Zurück zumSeitenanfang.Einen Assistenzhund erkennen
Seit Januar 2025 ist in Deutschland die Kennzeichnung von Assistenzhunden nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) verpflichtend. Ein anerkannter Assistenzhund muss entweder eine bundeseinheitliche offizielle Plakette sichtbar am Geschirr tragen oder sich mit einem gültigen Assistenzhund-Team-Ausweis ausweisen können.
Individuelle Kennzeichnung
Viele Assistenzhunde tragen zusätzlich eine deutlich sichtbare Kenndecke, ein Mobilitätsgeschirr oder ein Halstuch mit der Aufschrift „Assistenzhund“. Diese Kennzeichnung ist in Deutschland freiwillig und kein offizieller Bestandteil der gesetzlichen Regelung.
Oft finden sich auf einer Kenndecke Hinweise, wie "Abstand halten", "nicht ablenken", "nicht ansprechen" oder das sie nicht von ihren Halter getrennt werden sollen. Des weiteren weisen darauf hin,wo Medikamente oder Notfallinformationen zu finden sind, haben eine kleine Notfalltasche sichtbar befestigt.
Offizielle Nachweise
Seit 2024 gibt es in Deutschland eine einheitliche, offizielle Kennzeichnung für Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Diese Nachweise erhalten nur Assistenzhundeteams, die eine AHundV-konforme Prüfung abgelegt haben und deren Ergebnisse von der zuständigen Landesbehörde anerkannt werden. In der Regel ist dies das jeweilige Ministerium für Soziales oder Arbeit.
Nach erfolgreicher Anerkennung bekommen die Teams neben einem offiziellen Schreiben auch den Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (MAG) . Auf diesem Ausweis sind Daten von Halter und Assistenzhund zur eindeutigen Identifikation enthalten. Zusätzlich erhält man ein offizielles Kennzeichen, das am Hund befestigt werden kann. Als Assistenzhundehalter ist man verpflichtet, sich auf eine dieser beiden Arten ausweisen zu können.
Die Ausbildung zum Assistenzhund.
Damit ein Assistenzhund seinem Menschen zuverlässig helfen kann, wird er individuell auf die Bedürfnisse dieser Person ausgebildet. Er durchläuft eine spezielle Ausbildung, die ihn auf seine verantwortungsvolle Aufgabe als Hilfsmittel vorbereitet. Wie genau die Ausbildung aussieht, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Hundes und des Menschen, von Hundeerfahrungen, von der Art der Beeinträchtigung, den Lebensumständen und den persönlichen Wünschen.
Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) legt seit 2023 einheitliche Standards für die Ausbildung von Assistenzhunden fest und regelt, wer Assistenzhunde ausbilden darf. So sind mindestens 60 Trainingsstunden und ein Mindestzeitraum von zwei Monaten vorgesehen, Ausnahmen sind bei Vorerfahrung des Menschen möglich. Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte wie tiergerechte Haltung, Pflege, Grundausbildung, spezifische Assistenzaufgaben und Prüfungsvorbereitung. In der Praxis dauert die Ausbildung je nach Hund, Mensch und Aufgaben meist 1,5 bis 2,5 Jahre.
Die Ausbildung eines Assistenzhundes ist ein langer, anspruchsvoller Prozess, der hohe Anforderungen an Hund und Mensch stellt. Wird sie erfolgreich abgeschlossen, kann der Assistenzhund seinen Menschen im Alltag zuverlässig unterstützen und die Lebensqualität deutlich verbessern.
Kann jeder Hund ein Assistenzhund werden?
Nicht jeder Hund eignet sich als Assistenzhund. Er braucht ein besonderes Wesen: ruhig, freundlich, lernfähig, belastbar und gesund. Außerdem kann nicht jeder Hund jede Assistenzaufgabe übernehmen. Manche Aufgaben, wie bei Warnhunden, erfordern besondere Fähigkeiten – zum Beispiel einen feinen Geruchssinn und viel Freude an der Arbeit, damit der Hund zuverlässig und gerne hilft.
Welche Ausbildungsinhalte hat eine Ausbildung zum Assistenzhund?
Die Ausbildung nach AHundV
Grundausbildung
Die Grundausbildung beginnt je nach Alter des Hundes und dauert unterschiedlich lange, die Inhalte sind jedoch für alle Assistenzhunde gleich. Wie alle Hunde lernen sie Grundgehorsam und Kommandos, außerdem das angemessene Verhalten in der Öffentlichkeit. Der Hund wird an verschiedene Alltagssituationen und Orte gewöhnt, zum Beispiel Menschenmengen, laute Umgebungen oder unterschiedliche Umgebungen. Ziel ist, dass er auch unter Stress ruhig, konzentriert und verlässlich bleibt.
Ausbildungsbeginn
Nach der Gesundheitsprüfung beginnt ab etwa einem Jahr die spezialisierte Assistenzhund-Ausbildung. Der Hund wird gezielt auf die Bedürfnisse seines zukünftigen Menschen trainiert. Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Art der Beeinträchtigung. Die Ausbildung erfolgt schrittweise, individuell und ausschließlich mit positiver Verstärkung.
Ein besonders wichtiger Teil ist das Team-Training: Hund und Mensch lernen, zusammenzuarbeiten. Der Mensch lernt, die Signale seines Hundes zu erkennen, klare Kommandos zu geben und den Hund sicher zu führen. Gleichzeitig wird die Bindung zwischen Hund und Mensch gestärkt.
Prüfung
Am Ende der Ausbildung bereitet sich das Team auf die offizielle Assistenzhundeprüfung vor. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung nach AHundV. Geprüft werden Verhalten in der Öffentlichkeit, Gehorsam, die Ausführung der Assistenzaufgaben sowie das Zusammenspiel von Mensch und Hund.
Besteht das Team die Prüfung, gilt der Hund als anerkannter Assistenzhund und darf seinen Menschen auch an Orte begleiten, an denen Haustiere normalerweise nicht erlaubt sind. Bei Nichtbestehen sind Nachschulungen und eine erneute Prüfung möglich.
Nachbetreuung
Nach der Anerkennung können Assistenzhundeteams weiterhin von Trainer:innen betreut werden, zum Beispiel durch Auffrischungstrainings oder Beratungsangebote. Leider können viele Teams aus finanziellen Gründen diese Nachbetreuung nicht wahrnehmen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Assistenzhundeverordnung (AHundV) sorgt dabei dafür, dass Assistenzhunde unter Beachtung des Tierwohls sicher und vertrauensvoll mit ihren Menschen zusammenarbeiten können.
Assistenzhunde Finanzierung
Wie viel kostet ein Assistenzhund?
Die Kosten für einen Assistenzhund setzen sich aus vielen einzelnen Bausteinen zusammen. Je nach Ausbildungsweg, Hund und individuellem Bedarf können sie stark variieren. Zudem hat jede Trainingsstätte individuelle Preise. Zu den typischen möglichen Kostenpunkten gehören unter anderem:
Hunde Adoption
- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Hundes durch Trainer:innen ca .
- Eignungsüberprüfung, ob sich der Hund als Assistenzhund eignet (ca. 200 - 600 €)
- Adoptions- / Anschaffungskosten für den Hund
Trainingskosten sind so individuell wie Der Mensch, der Hund und die Trainingsstätte selbst. Daher lässt sich das wie vieles in der Assistenzhundewelt nicht pauschalisieren. Folgende Kosten sind ungefähre Angaben. Sie ergeben sich aus verschiedenen Preislisten von Trainingsstätten, die sich im Internet finden.
- Trainingskosten. Laut AHundV mindestens 60 Trainingsstunden. ca. 70 € - 100 € pro 60 Minuten. Meistens 1.000 € - 15.000 €.
- Tageweise Fremdausbildung, häufig zwischen 150 € und 200 € pro Monat.
- Monatliche Fremdausbildung, ca. 1.500 € und 2.500 € pro Monat. oder
- Fremdausbildung ca. 25.000 € - 40.000 €
- Kilometer pauschale von 0,30 Cent - 0,90 Cent.
- Beratungstermine / Telefontermine / Videoanalysen.
- Theoretische Ausbildungsinhalte.
- Prüfungsvorbereitungen "Probeprüfung".
- Gesundheitsuntersuchungen + Röntgen ca. 1.000 € - 1.500 €.
- Prüfungsgebühren für die offizielle Assistenzhundeprüfung.
- Jährlicher Medizinischer Check-up.
- Hundehaltehaftpflicht 50 € - 120 € . Sonstige optionale Kosten
- Auffrischungstraining nach Ausbildungsabschluss (bei bedarf).
- Sachkundenachweis. 60 € - 120 € (eventuell).
- Assistenzhunde Zubehör wie z.B. ein Führgeschirr.
Sowie die üblichen Kosten für Futter, pflege und Zubehör.
Insgesamt liegen die Kosten für die Ausbildung eines Assistenzhundes – je nach Ausbildungsform – zwischen 10.000 € und über 30.000 €.
Assistenzhunde werden doch von der Krankenkasse bezahlt oder?
In Deutschland übernehmen gesetzliche Krankenkassen (unter bestimmten Voraussetzungen) die Kosten für Blindenführhunde, da diese von der Krankenkasse als medizinisches Hilfsmittel anerkannt sind. Alle anderen Arten von Assistenzhunde werden in der Regel nicht Finanziert.
Einen Assistenzhund selbst zu finanzieren ist aufgrund der Hohen kosten sehr schwer und durch die neue AHundV wurden die meisten Möglichkeiten die Kosten gering zu halten ausgeschlossen und die Kosten durch gewisse Voraussetzungen erhöht. Da Menschen aufgrund ihre chronischen Erkrankungen oder Behinderungen oft bereits finanzielle kosten haben, sich in Teilzeitarbeit oder Erwerbsminderung befinden oder nicht arbeiten können, sodass Rücklagen für einen Assistenzhund kaum möglich sind, stehen viele Menschen vor einem echten Problem. Aus diesem Grunde sind die meisten Betroffene deshalb auf Spenden durch Spendenaktionen oder Stiftungen angewiesen.
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Warum haben Menschen einen Assistenzhund?
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum Menschen einen Assistenzhund brauchen oder sich einen wünschen. In den meisten Fällen geht es um mehr:
- Selbstbestimmung
- Sicherheit
- Unabhängigkeit
- Eigenständigkeit
- Entlastung im Alltag
- Teilhabe am Leben
Oder kurz gesagt um ein Leben mit mehr Lebensqualität. Es geht dabei häufig nicht nur um die betroffene Person selbst. Es entlastet auch oft das nahe Umfeld wie Familie und enge Freunde. Beispielsweise Elternteile eines Kindes mit Krampfanfällen. Lebenspartner:innen die ihren Seelenmenschen im Alltag unterstützen und oder pflegen sowie unterstützende Freunde und sonstige Mitmenschen mit viel Herz.
24 Stunden Assistenz
Ein Assistenzhund lebt mit seinem Menschen zusammen und begleitet ihn durch den Alltag. Oft den ganzen Tag oder zumindest einen großen Teil davon.
Man kann deshalb von einer 24/7-Assistenz sprechen.
Im Gegensatz zu menschlicher Assistenz oder Unterstützung durch das soziale Umfeld ist die Hilfe eines Assistenzhundes zeitlich flexibel und daher (jederzeit) verfügbar.
Dabei geht es nicht immer um große oder lang andauernde Aufgaben.
Gerade kleine Hilfen, wie das Warnen, Aufheben oder Anzeigen von Dingen, die sich über den Tag hinweg mehrfach wiederholen,
entlasten Betroffene enorm.
Wichtig: Auch wenn ein Assistenzhund fast immer an der Seite seines Menschen ist, bedeutet das nicht, dass er permanent arbeitet. Er hilft dann, wenn er gebraucht wird, und immer in einem Rahmen, der seinem Wohlbefinden entspricht. Der Begriff „Arbeit“ fühlt sich für Assistenzhunde nicht so an, wie Menschen ihn empfinden. Viele Assistenzaufgaben haben einen spielerischen Charakter, und die Hunde erledigen sie mit Freude. Häufig ist es sogar eher nötig, die Hunde bewusst zur Ruhe anzuhalten – ähnlich wie andere Hundehalter es vom Spielen mit ihren Hunden kennen. Den Rest der Zeit macht er so wie alle anderen Hunde auch die Dinge die Ihm Spaß machen. Spazieren, spielen, Hundefreunde treffen, Schmusen und Schlafen.
Sicherheit
Hunde verfügen über außergewöhnlich feine Sinne. Sie können Veränderungen im Körper oder im Verhalten wahrnehmen, die für Menschen oft gar nicht oder erst sehr spät erkennbar sind.
- Überwachung oder Anzeige von Veränderungen bei Atmung, Herzschlag, Puls oder Blutdruck
- Frühzeitiges Warnen vor Krampfanfällen – teils Minuten bis Tage im Voraus
- Erkennen und Anzeigen von Meltdowns, Panikattacken, Dissoziationen, Migräne und deren Auslösern
- Erkennen von Allergenen in Lebensmitteln
Auch bei Erkrankungen, für die es medizinische Hilfsmittel gibt, können Assistenzhunde eine wichtige Ergänzung sein. Zum Beispiel erkennen sie bei Diabetes Blutzuckerabfälle oft schon, bevor der Mensch selbst erste Symptome wahrnimmt. Gerade in Fällen, in denen technische Hilfsmittel nicht ausreichend zuverlässig sind oder nicht immer korrekt genutzt werden können (etwa bei Kindern) bieten Assistenzhunde ein zusätzlicher Sicherheit.
Hilfe ohne Scharm und Verpflichtung
Viele Menschen können Hilfe von anderen Menschen nur schwer oder garnicht annehmen. Gedanken wie „niemandem zur Last fallen zu wollen“, Gefühle von Scharm, Angst oder negative Erfahrungen spielen dabei häufig eine Rolle.
Die Hilfe eines Tieres ist etwas anderes den ein Assistenzhund ist ein Partner. Es gibt kein klassisches Verhältnis von „Helfer“ und „Hilfsbedürftigem“. Seine Unterstützung ist frei von Erwartungen, Bewertungen oder Gegenleistungen oder der Angst vor diesen Dingen. Viele empfinden die Hilfe eines Hundes daher als angenehmer als menschliche Hilfe.
Wichtig: Ein Assistenzhund ergänzt die Unterstützung durch Ärzt:innen, Pflege, medizinische Hilfsmittel, Therapien und Selbstfürsorge. Er ersetzt sie nicht.
"Verhaltenskodex" gegenüber Assistenzhundeteams
Allgemeine Verhaltensregeln gegenüber Assistenzhundeteams, die jeder kennen sollte
und haben spezielle Aufgaben. Für viele dieser Aufgaben ist es nötig dass sie sich auf Ihren Menschen konzentrieren. Menschen, die einen Assistenzhund haben sind auf diese Hilfe angewiesen.
So verhältst du dich gegenüber einem Assistenzhund richtig.
In dem Wissen, dass Assistenzhunde keine Haustiere sind sonder
speziell ausgebildet werden, um wichtige Aufgaben für Ihre
Menschen zu übernehmen, ist es nachvollziehbar, wie
wichtig es ist Assistenzhunde grundsätzlich zu
ignorieren und wenn möglich Abstand zu halten.
Möchte man den
Hund gerne Begrüßung oder streicheln ist der Halter immer vorher zu
fragen ob das gerade möglich ist.
Einen Assistenzhund, der am arbeiten ist bitte:
- Nicht ungefragt anfassen, oder füttern.
- Durch auffordernde Gesten, Geräusche oder ansprechen versuchen zu locken.
- Nicht unnötig zu nahe kommen.
Welche Folgen kann die Ablenkung eines Assistenzhundes haben?
"Nur mal eben kurz" Da ist doch nichts dabei oder? Was für den einen ein kurzer Moment der Freude ist, kann den Alltag von Assistenzhundeteams spürbar erschweren. Besonders wiederholte Unterbrechungen können nicht nur anstrengend sein sondern auch problematisch werden. Vor allem wenn sich der Assistenzhund in Ausbildung befindet oder die Situationen für Halter oder Hund sehr anstrengend oder schwierig sind.
Ablenkungen können zum Beispiel:
- Das Training erschweren oder zu Rückschritten im Training führen.
- Den Assistenzhund die Arbeit erschweren.
- Stress, Unwohlsein oder Angst bei der betroffenen Person auslösen oder
-
zur gesundheitlichen Verschlechterung der Person beitragen,
gewisse gesundheitliche Risiken begünstigen
oder können ernsthaften medizinischen Notfälle begünstigen / führen. (z. B. Stress ausgelöste Dissoziative Krampfanfälle)
Achtung!
Bei den genannten Punkten handelt es sich lediglich um mögliche
Folgen. Ob und in welchem Ausmaß Ablenkungen für ein
Assistenzhundeteam nachteilig sind, lässt sich
nicht pauschalisieren.
Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.
Beispielsweise wie alt der Mensch ist.
Welche Vorerfahrung mit grenzüberschreitendes Verhalten vorliegen,
Tagesaktuelle Verfassung oder persönliche Trigger die z. B. das Aussehen oder Verhalten der jeweiligen Person betreffen.
Ebenso individuell sind Hunden. Neben den Alter spielt der Ausbildungsstand des Hundes, die konkrete Aufgabe die er in der jeweiligen Situation hat eine Rolle.
Auch die Art, Dauer und Intensität der ausgeübten Ablenkung sowie wer und viele Menschen den Hund gleichzeitig ablenken oder nacheinander abgelenkt haben macht einen Unterschied.
Grundhaltung:
Respekt, Offenheit & Rücksichtnahme
Viele Menschen mit Behinderung machen diskriminierende Erfahrungen. Besonders betroffen sind Menschen mit sichtbaren Behinderungen. Assistenzhundeteams teilen ähnliche Erfahrungen, aber mit dem Unterschied, dass die Sichtbarkeit der Behinderung hier keine Rolle spielt. Denn was kann sichtbarer sein als ein Assistenzhund?
Es gibt nicht nur eindeutig falsche, ungerechte oder schlechte Behandlungen, sondern auch viele Situationen, in denen Menschen aus guter Absicht handeln, ohne zu merken, dass ihr Verhalten für die betroffene Person unangenehm, unpassend oder sogar grenzüberschreitend sein kann.
Allgemeine Umgangsformen, die Offenheit und Rücksichtnahme zeigen:
- Assistenzhundeteams mit der gleichen Höflichkeit und Respekt wie andere Mitmenschen behandel. Dazu gehört, angemessen miteinander zu sprechen, einander aussprechen zu lassen und aktiv zuzuhören.
- Fragen stellen, anstatt Annahmen zu treffen oder automatisch zu handeln.
- Hilfe oder Alternativen anbieten, jedoch die Entscheidung der betroffenen Person überlassen, statt ungefragt einzugreifen. Zum Beispiel: Einen speziellen Sitzplatz oder einen anderen Laufweg anbieten statt dies eigenmächtig und wortlos zu entscheiden.
- Notwendige Unterstützung oder alternativen Kurz begründen. Das beugt Missverständnisse vor und schafft Sicherheit. z. B. Ich bringe Sie zu einem anderen Sitzplatz, damit andere Menschen nicht über den Hund drüber steigen müssen (z.B bei einer Sitzreihe).
Worte wiegen manchmal schwerer als Taten
Nicht nur das eigene handeln kann unpassend oder grenzüberschreitend sein sondern auch die eigenen Worte. Die wenigsten beabsichtigen einen anderen Menschen zu verletzten. Oft passiert es aus Unwissenheit, Unüberlegtheit oder weil einem die Worte quasi aus dem Mund rutschen bevor man darüber nachdenken könnte was man da gerade sagt. Besonders in stressigen oder unklaren Situationen ist es daher wichtig, einen kurzen Moment inne zu halten um darauf zu achten, was oder auch wie man etwas sagt. den manche unüberlegten Bemerkungen können Menschen wirklich sehr tief verletzen!
Häufig verwendete Aussagen (Triggergefahr)
Aussagen, die so oder in ähnlicher Form getroffen wurden und vermieden werden sollten:
- „Was ist denn bei Ihnen nicht in Ordnung?“
- „Mit jemandem wie Ihnen spreche ich nicht.“ – Meinen Sie eine Person mit Behinderung? „Wie auch immer man so etwas heutzutage nennt.“
- „Wenn Sie nicht einmal alleine XYZ können, dann sollte Ihnen der Hund weggenommen werden!“
- „Menschen wie Sie sollten hier gar nicht hin/rein dürfen egal ob mit oder ohne Hund!“
- „Wenn Sie XYZ nicht alleine können, dann haben Sie hier nichts zu suchen!“
- „Wieso haben Sie den Hund überhaupt? Sie sehen gar nicht behindert aus.“
- "Immer diese Sonderbehandlung für Behinderte, - hat das den niemals ein ende?"
- "Wie Sie brauchen von mir keine Hilfe? Aber sie sind doch Behindert!"
- Sowas wie Sie darf einen Hund haben?
- „Jeder sollte wissen, dass Menschen wie Sie nicht normal sind und daher besondere Behandlung brauchen.“
- Wie schön, dass Sie trotz Ihrer Behinderung so ein normales Leben führen können!
- "Also ich finde das ja toll mit den Hund aber ein bisschen Unfair gegenüber den anderen ist das ja schon!"
Verhaltenskodex für Zutrittsgewährende Personen
Wie man sich angemessen gegenüber Assistenzhundeteams als Zutrittsgewährende Person verhält.
Zutrittsrechte anerkennen
Menschen mit einem anerkanntem Assistenzhund haben Zutritt zu öffentlich zugänglichen Räumen. Auch dort, wo Haustiere verboten sind wie z. B. Gastronomie, Arztpraxen, Krankenhäuser, Supermärkte oder Veranstaltungen. Nur in Ausnahmefällen wie in OP-Räume oder Labore darf der Zutritt verweigert werden.
Assistenzhunde in Ausbildung haben keine Zutrittsrechte. Ihnen darf der Zutritt nach eigenem Ermessen gewährt oder verwehrt werden.
Vielerorts werden sie ab einen gewissen Trainingsstand zugelassen da sie ihren Menschen in einem kleinen Rahmen schon früh helfen können und der Ausbildung hilft.
Nachweis erfragen
- Anerkannte Teams besitzen einen Offiziellen Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie eine offizielle Kennzeichnung, die am Hund befestigt werden kann (nicht verpflichtend). Viele Hunde sind zusätzlich durch Zubehör mit der Aufschrift „Assistenzhund / Service Dog“ gekennzeichnet.
- Assistenzhunde in Ausbildung haben in der Regel eine Ausbildungsbescheinigung. Bei Unsicherheiten ob es sich um einen "echten" Assistenzhund in Ausbildung handelt, kann in einigen Fällen kann mit der Trainingsstätte Rücksprache gehalten werden.
Rücksprache und lösungsorientiertes Handeln statt genereller
Ablehnung
- Reden statt ablehnen. In manchen Situationen sind gemeinsame, verantwortungsvolle Kompromisse nötig.
- Bei Unsicherheit Rücksprache mit Vorgesetzten halten oder juristischen Rat einholen statt pauschal abzulehnen.
Grundhaltung: Respekt & Offenheit
- Sich gegenüber Assistenzhundeteams so höflich / respektvoll wie gegenüber anderer Kundschaft, Gäste, Patienten etc. verhalten. Dazu gehört angemessen miteinander zu sprechen, einander aussprechen zu lassen und aktiv zuzuhören.
- Fragen stellen statt nach eigenen annahmen oder pauschal zu handeln / reagieren. z. B. Nach dem Anliegen fragen.
- Hilfsangebote in Form von Unterstützung oder alternativen anbieten und die Entscheidung überlassen, statt ungefragt zu helfen. z. B. einen gesonderten Sitzplatz oder Laufweg anbieten.
- Notwendige Unterstützung oder alternativen Kurz begründen beugt Missverständnisse vor und schafft Sicherheit. z. B. Wir nehmen einen anderen Weg, da er ebenerdiger ist / für den Assistenzhund geeigneter ist. Ich biete Ihnen den Sitzplatz x-y-z an, damit andere nicht über den Hund drüber steigen müssen (z.B bei Sitzreihen).
Respektvoller Umgang sollte Norm - nicht Ausnahme sein.
Alle können dazu beitragen, dass Assistenzhundeteams selbstverständlich dazugehören. Assistenzhunde sind Teilhabe auf vier Pfoten. Offenheit und Rücksichtnahme kann aber den Unterschied zwischen Ausschluss und Teilhabe bedeuten. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann für andere zur großen Hürde werden; ein achtsamer Moment kann vieles erleichtern.
Aktuelle Gesetzeslage
Verschiedene Gesetze haben zum Ziel, Menschen mit Assistenzhunden vor Diskriminierung zu schützen und teilhabe zu ermöglichen. Sie sollen sicherstellen, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird und die gleichen Chancen wie Menschen keine Behinderung haben bekommen. Zu diesen Gesetzen zählen insbesondere das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit der dazugehörigen Assistenzhundeverordnung (AHundV). Im folgenden werden die Gesetze und deren genaue Aufgabe erklärt.
Relevante Gesetzesänderungen für Assistenzhundeteams
In den letzten 10 Jahren hat sich zum Thema Barrierefreiheit für Assistenzhunde einiges getan. Hier eine Kurze Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Veränderungen.
- 2016 - BGG-Reform: Im Koalitionsvertrag und in ersten Diskussionen gab es Forderungen nach einer klaren gesetzlichen Regelung für Assistenzhunde. Eine umfassende gesetzliche Lösung wurde damals nicht umgesetzt, weil das Thema als „zu komplex“ angesehen wurde
- 2021 - Teilhabestärkungsgesetz: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erstmals umfassende Regelungen zu Assistenzhunden eingefügt (§ 12e – 12l).
- Dezember 2022 - Assistenzhundeverordnung – AHundV: Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- März 2023 - Inkrafttreten der AHundV: Die AHundV trat offiziell in Kraft. Gleichzeitig wurden Übergangsregelungen eingeführt, z. B. für Assistenzhunde, die vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung waren und bis 30. Juni 2024 geprüft werden (siehe DAkkS-Problem )
- April 2024 - DGP gibt die Erlaubnis der Zertifizierung zurück: Die Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH (DGP): Die der DGP® am 05.10.2023 erteilte Akkreditierung für die Zertifizierung der Assistenzhunde-Schulen wurde zum 15.04.2024 bei der DAkkS offiziell zurückgegeben. Erteilte Zertifizierung der Ausbildungsstätten sind somit erloschen.
- Juni 2024 - Fristende: Die Übergangsregelung der AHundV für bereits in Ausbildung stehende Teams endete offiziell am 30. Juni 2024. Assistenzhundeteams stehen ab jetzt ohne Möglichkeit zur offiziellen Prüfung und Anerkennung da, weil die Strukturen (zertifizierte Ausbildungsstätten/Prüfer) nicht vorhanden sind
- Herbst 2025: Der neue Entwurf für die BGG Reform wurde fertiggestellt.
- Dezember 2025: Die geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am 17.12.2025 wurde verschoben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz, das Menschen davor schützen soll, aufgrund bestimmter Merkmale wie einer Behinderung ungerecht behandelt oder diskriminiert zu werden.
Es trat 2006 in kraft und hat zum Ziel, Diskriminierung zu verhindern. Es verbietet Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale.
- Behinderung
- Alter
- Geschlecht
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Sexuelle Identität
Wo gilt das AGG?
Das AGG gilt in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, zum Beispiel:
- in der Arbeitswelt (z. B. bei Einstellung, Beförderung oder Entlassung)
- beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
- teilweise im Bildungsbereiche
- in öffentlichen Bereichen wie Veranstaltungen oder Freizeitangeboten
Rechtsgrundlage: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (§ 12 BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz kurz BGG genannt hat allgemein das das Ziel, Menschen mit Behinderungen zu helfen, nicht benachteiligt zu werden. Es soll sicherstellen, dass sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. indem das Gesetz dabei hilft ein selbstbestimmtes Leben führen zu können indem Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte und Chancen wie allen anderen bekommen.
Das BGG wurde 2016 reformiert (überarbeitet), doch erst das Teilhabestärkungsgesetz vom Juni 2021 fügte die § 12e–12l in das BGG ein, welche die Grundlage für die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bildeten, die dann schließlich 2023 in Kraft trat.
Der § 12e BGG ist der Abschnitt bei den es um Assistenzhunde geht. Er besagt, dass anerkannte Assistenzhunde gesetzlich gesicherte Zutrittsrechte haben. Der Zutritt ist bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend. Wird einem anerkannten Assistenzhunde-Team der Zutritt verweigert, kann das als Diskriminierung nach dem AGG oder als Verstoß gegen de § 12e BGG gewertet werden. Rechtliche Konsequenzen können Beschwerden, Strafanzeige oder Entschädigungsforderungen sein.
Ankündigung:BGG Reform in Planung welche die Zutrittsrechten von Assistenzhunde und Trainingswiederaufnahme betrifft.
Nähere Infos folgen in Kürze. (stand Januar 2026)
Originaler Gesetzestext des § 12e BGG zum Thema Zutrittsrechte
(1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt.
(2) Eine nach Absatz 1 unberechtigte Verweigerung durch Träger öffentlicher Gewalt gilt als Benachteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1.
Die AHundV
Die Assistenzhundeverordnung kurz AHundV ist ein gesetzliches Regelwerk, das am 1. März 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie konkretisiert die Bestimmungen der § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Zu den wichtigen Inhalten der AHundV gehören:
Definition und Arten von Assistenzhunden:
Die Verordnung legt fest, welche arten von Assistenzhunden es neben
den Blindenführhund gibt. Zu den anerkannten Arten zählen:
- Mobilitätsassistenzhunde (für Menschen mit Bewegungseinschränkungen)
- Signalhunde (für gehörlose oder schwerhörige Menschen)
- Warn- und Anzeigehunde (z. B. Diabeteswarnhunde, Epilepsiewarnhunde)
- PSB-Assistenzhunde (für psychosoziale Beeinträchtigungen, z. B. bei PTBS, Autismus)
Ausbildung und Prüfung:
- Zertifizierte Ausbildung: Hunde müssen eine Ausbildung durchlaufen, die bestimmten Standards entspricht. Dazu gehören Gehorsam, Sozialverhalten und spezifische Hilfeleistungen (mindestens drei Aufgaben, die die Behinderung ausgleichen).
- Gesundheitscheck: Vor der Ausbildung muss ein Tierarzt die gesundheitliche Eignung bestätigen (z. B. Gelenkgesundheit, keine Qualzuchtmerkmale, keine chronischen Schmerzen).
- Team-Prüfung: Am Ende steht eine Prüfung der „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“. Ein unabhängiger Prüfer testet, ob der Hund gehorcht, seine Aufgaben erfüllt und sich in der Öffentlichkeit (Supermarkt, Stadtverkehr) angemessen verhält.
Anforderungen an Ausbildungsstätten :
Hundeschulen, die Assistenzhunde ausbilden möchten, brauchen eine
offizielle Zulassung (Zertifizierung). (Hier liegt
aktuell ein Problem vor: Da es aktuell (Januar 2026) keine
Stelle gibt, die diese Schulen zertifiziert, können sie formal
nicht nach AHundV arbeiten.)
Sie müssen z. B. folgendes
nachweisen:
- Ein qualifiziertes Ausbildungskonzept.
- Sachkunde der Trainer (nicht nur über Hunde, sondern auch über die spezifischen Krankheitsbilder der Menschen, die sie betreuen)
- Ein Beschwerdemanagement und transparente Verträge.
Offizielle Nachweise:
Durch die AHundV gibt es erstmals in ganz Deutschland einheitliche
Nachweise. Sie ermöglichen zum einen eine eindeutige Identifizierung
und zum anderen sollen sie "theoretisch" helfen Zutrittsbarrieren zu
verhindern. Assistenzhundeteams sind verpflichtet sich mit einem der
beiden Nachweise ausweisen zu können.
- Lichtbildausweis: Ein Ausweis im Scheckkartenformat für den Halter Mit persönlichen Daten zur Identifizierung von Halter und Hund.
- Abzeichen: Dieses kann z. B. am Geschirr des Hundes befestigt werden, damit für alle sofort erkennbar ist das es sich um einen anerkannten Assistenzhund handelt.
Gesetz verhindert Assistenzhundeprüfungen
Aktuelle Situation, Auswirkungen und Hintergründe.
Kurze Zusammenfassung:
Die gesetzliche Neuregelung hat eine lange
Vorgeschichte. Bereits im Zuge der Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2016
forderten Verbände eine rechtliche Anerkennung für alle
Assistenzhundearten. Aufgrund unterschiedlichen
Schwierigkeiten, wie beispielsweise einheitliche
Standards für Assistenzhundearten zu definieren
verzögerte sich die Umsetzung mehrfach.
Durch das Behindertengleichstellungsgesetz mit der
dazugehörigen AHundV gab es folgende Änderungen die zu
dem aktuellen Problem führen.
Das Problem mit der Deutschen Akkreditierungsstelle kurz
DAkkS genannt ist schwer zu erklären. Stell dir vor, du
möchtest den Führerschein machen. Dafür gehst du zu
einer Fahrschule, und am Ende nimmt ein Prüfer vom TÜV
die Prüfung ab. Damit der TÜV das darf, braucht er eine
staatliche Erlaubnis.
Bei den Assistenzhunden ist es ähnlich:
Eine Organisation (DGP GmbH) hat es versucht, hat aber
im April 2024 unerwartet aufgegeben.
Alle Ausbildungsstätten die zugelassen wurden haben
Ihre Zulassung dadurch verloren. Das BMAS arbeitet derzeit an Lösungen für die
zukünftige Zulassung von Ausbildungsstätten. Bis dahin
können nicht zertifizierte Ausbildungsstätten weiter
ausbilden, sofern die Ausbildungsinhalte der AHundV
eingehalten werden.
Die Möglichkeit Assistenzhunde zu prüfen gibt es jedoch
nicht. weil es niemanden mehr gibt, der die Erlaubnis
hat, Prüfungen abzunehmen.
Die im Jahr 2023 in Kraft getretene Assistenzhundeverordnung kurz
AHundV sollte die Ausbildung, Prüfung und Anerkennung von
Assistenzhunden in Deutschland vereinheitlichen und somit
sicherstellen das alle Assistenzhunde gleich gut ausgebildet werden.
Aktuell ist die Umsetzung der Verordnung jedoch durch "strukturelle
Defizite blockiert". Das bedeutet, es fehlen die grundlegenden
Voraussetzungen, damit das Gesetz funktionieren kann. Eine geplante
Reform (Anpassung) zur Behebung dieser Missstände scheiterte zuletzt
im Dezember 2025 im Bundeskabinett.
Mehr darüber erfahren was genau passiert ist.
Erst mit
dem Teilhabestärkungsgesetz vom Juni 2021 wurden die
rechtlichen Grundlagen (§ 12e BGG) geschaffen. Das
Inkrafttreten der AHundV folgte 2023
Wie kommt es zu dem Problem?
(DAkkS)
Ein gesetzlich durchsetzbares Zutrittsrecht zu
öffentlichen und privaten Einrichtungen (wie
Supermärkten oder Arztpraxen) besteht nach § 12e BGG
ausschließlich für offiziell anerkannte
Assistenzhunde.
Eine sogenannte Duldungspflicht für Assistenzhunde,
die sich noch in Ausbildung befinden oder keine
offizielle Anerkennung besitzen, existiert in der
neuen Regelung nicht mehr. Ohne Zertifikat sind
Betroffene auf die Kulanz der Eigentümer angewiesen.
Ein gesetzlich durchsetzbares Zutrittsrecht zu
öffentlichen und privaten Einrichtungen (wie
Supermärkten oder Arztpraxen) besteht nach § 12e BGG
ausschließlich für offiziell anerkannte
Assistenzhunde.
Gemäß AHundV dürfen Assistenzhundeteams künftig nur
noch von zertifizierten Ausbildungsstätten
ausgebildet werden sowie von zugelassenen Prüfern
bei der Abschlussprüfung geprüft werden werden.
Das Hauptproblem: Niemand darf offiziell prüfen
Der Staat hat festgelegt, dass es solche „TÜV-Prüfer“
für Hunde geben muss. Um so ein „Hunde-TÜV“ zu werden,
muss eine Organisation aber extrem hohe Anforderungen
erfüllen (die sogenannte Akkreditierung durch die
DAkkS). Das Problem: Die Regeln für diese Akkreditierung
(die Industrienorm ISO 17065)
sind eigentlich für riesige Fabriken oder Testlabore
gemacht, die Produkte wie Auto-Bauteile oder Spielzeug
prüfen. Sie verlangen z. B. Hohe Geldreserven als
Sicherheit und sehr dicke Handbücher voller Bürokratie.
Für die Vereine und Organisationen im
Assistenzhundewesen ist das so, als müsste eine kleine
Dorf Bäckerei die gleichen bürokratischen Auflagen wie
ein riesiger Konzern erfüllen. Das ist sehr teuer und
kompliziert.
Ausnahmeregelung für Blindenführhunde
Von dieser Problematik weitgehend unberührt bleiben Blindenführhunde. Ihre Prüfung und Anerkennung erfolgt über das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß § 33 SGB V. Die hierfür etablierten Gespannprüfungen werden von der Assistenzhundeverordnung (§ 21 Abs. 2 AHundV) als gleichwertig anerkannt.
Aktuelle Situation und Betroffenenzahlen
Für alle anderen Assistenzhunde existierte bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsregelung, die Anerkennungen auch ohne zertifizierte Strukturen ermöglichte. Seitdem können keine Assistenzhunde mehr geprüft werden und eine Anerkennung für neue Teams faktisch nicht möglich.
- Laut Drucksache des Deutschen Bundestages (Stand April 2025) gibt es in Deutschland 1.668 offiziell anerkannte Assistenzhunde.
- Gesamtschätzung: Fachkreise und Landesministerien (u.a. NRW) gehen von einer Gesamtzahl von ca. 3.000 Teams aus. Die Differenz verdeutlicht die hohe Zahl an Teams, die aktuell auf eine Lösung warten.
Aktueller stand (Dezember 25)
Gescheiterte Reform im Dezember 2025
Um die Blockade zu lösen, legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2025 einen Referentenentwurf vor. Dieser sah z. B. vor, dass es eine Verlängerung der Übergangsfristen geben soll.
Die geplante Verabschiedung dieser Änderungen im Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 fand jedoch nicht statt. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt. Als Gründe werden bürokratische Hürden im Rahmen der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien genannt. Eine erneute Befassung ist frühestens für Mitte Januar 2026 avisiert.
Quellen
Bundestag.de:
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2198 (Oktober 2025)
Bestätigung der Bundesregierung über Schließung der DGP
Deutsche Akkreditierungsstelle:
DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17024
Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im
Gesundheitswesen mbH:
Bekanntmachung zur Rückgabe der Akkreditierung.
Empfehlenswerte Quellen
Bundesgesetzblatt.de
Amtliche & rechtsgültige Gesetzesfassungen:
Auf der offizielle Website des Bundesgesetzblatts kurz "BGBl."
werden Gesetze und Verordnungen veröffentlicht, die in Deutschland
rechtsgültig sind.
Auf dieser Seite findest du die offizielle und amtliche Version des
Gesetzes, wie sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Die
Informationen sind formell geschrieben und beinhalten alle
Änderungen inkl. den Veröffentlichungsdaten in der historischen
Reihenfolge.
Linksammlung
§ 12e Behindertengleichstellungsgesetz
§ 12e BGG (Amtliche Fassung.)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG (Amtliche Fassung.)
Assistenzhundeverordnung
Gesetze-im-Internet.de
AHundV
Gesetze-im-Internet.de
Nichtamtliche Zusammenfassung von Gesetzen:
„Gesetze im Internet“ ist eine offizielle Webseite des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kurz "BMJV"
genannt. Die Website stellt alle deutschen Gesetze und Verordnungen
online zur Verfügung. Sie bietet den vollständigen, aktuellen
Wortlaut der Gesetze und Verordnungen.
Linksammlung
§ 12e Behindertengleichstellungsgesetz
§ 12e BGG (Nichtamtliche Zusammenfassung.)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG (Nichtamtliche Zusammenfassung.)
Assistenzhundeverordnung
AHundV
Buzer.de
Lesefreundliche Gesetzestexte.
Buzer.de stellt Gesetzestexte in einer verständlicheren,
leserfreundlicheren Form dar. Beispielsweise werden Änderungen in
Gesetzen farblich markiert, umso schnell und einfach neuste
änderungen nachzuvollziehen zu können.
Zutrittsrechte
Wo gelten Zutrittsrechte?
Laut § 12e gelten Zutrittsrechte für alle öffentliche und private Orte, die für den üblichen Publikumsverkehr zugänglich sind. Das Gesetz umfasst sowohl bewegliche Anlagen (z. B. Busse) als auch unbewegliche Gebäude.
Ein Ort gilt als öffentlich, wenn dieser grundsätzlich allen Menschen zugänglich ist.
Nicht öffentlich sind Orte, welche nur für bestimmte Personen zugänglich sind. Zutrittsrechte können in vielen Fällen geltend gemacht werden, wenn z. B. die normalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. (Also Orte die ohne Hund betreten werden dürften).
Ein Merksatz als Orientierungshilfe
Ein anerkannter Assistenzhund darf überall dort hin, wo der Zutritt
öffentlich oder für die Allgemeinheit möglich ist und keine
besonderen Hygiene- oder Schutzvorschriften den Hund ausschließen.
In der Regel ist es dort, wo der Mensch selbst auch Zutritt ohne Hund hat.
Selbstreflexion: Eine erste Einschätzung bekommst du durch folgende Fragen:
- Kann ich diesen Ort auch ohne Hund betreten?
- Muss ich für den Zutritt Hygiene- oder Schutzkleidung tragen?
Wenn die Antwort auf die erste Frage „Ja“ ist und auf die zweite „Nein“, darf dein Assistenzhund dich in der Regel begleiten. Andernfalls ist der Zutritt für einen Assistenzhund wahrscheinlich nicht erlaubt. Trotzdem lohnt es sich in diesen Fällen, nachzufragen.
Beispiele wo Assistenzhunde Zutrittsrechte haben
- Öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Bahnen, Taxis, Flugzeuge)
- Einzelhandel (Supermärkte, Geschäfte, Apotheken)
- Freizeiteinrichtungen (Kino, Theater, Veranstaltungen, Sportzentren)
- Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés)
- Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser • außer OP und Intensivbereiche)
- Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten)
- Sonstiges (Behörden, öffentliche Einrichtungen)
Assistenzhunde & Hygiene
Offizielle Stellen sind sich einig und sagen ganz klar, dass der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlich zugänglichen Orten aus rechtlichen, medizinischen und gesellschaftlichen Gründen zu gewährleisten ist.
Die Hygienische Risiken gelten als gering, kalkulierbar und vertretbar sofern der Hund gut ausgebildet, gepflegt und diszipliniert ist.
Damit bestätigen alle folglich genannten offizielle Stellen, dass das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung Vorrang hat und pauschale Hygienevorgaben dieses Zutrittsrecht nicht einschränken dürfen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMELH)
Das BMELH stellt klar:
„Beim Mitführen von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden
in Lebensmittelgeschäften kommt eine solche Belastung aus
hygienischen Gründen normalerweise nicht in Betracht […] Das
dürfte unproblematisch sein […], weil Assistenzhunde
besonders geschult und diszipliniert sind.“
Quelle: Stellungnahme des BMELH
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS ergänzt:
„Die Assistenzhundeverordnung gilt vorrangig. Pauschale
Hygienevorgaben dürfen das Zutrittsrecht nicht aushebeln.“
Quelle: FAQ der BMAS
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die DKG bestätigt:
„Aus hygienischer Sicht besteht in der Regel keine Einwände
gegen die Mitnahme von Assistenzhunden.“
Quelle: Stellungnahme zur Mitnahme von Assistenzhunden • DKG / Landtag NRW
Robert Koch-Institut (RKI) & Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
Das RKI betont gemeinsam mit KRINKO:
Die Übertragung von Krankheitserregern durch Hunde sei zwar
theoretisch möglich, gelte in der Praxis • bei üblicher
häuslicher Hygiene und gut ausgebildeten Assistenzhunden •
jedoch als sehr unwahrscheinlich.
Quelle: Stellungnahme des RKI zu Therapie- und Assistenzhunden
Institut Schwarzkopf
Laut PD Dr. med. A. Schwarzkopf,
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, sei
der Zutritt ein kalkulierbares Risiko. Kleinere
Rücksichtnahmen seien im Hinblick auf das Recht auf Teilhabe
von Menschen mit Behinderung sowie die mögliche Gefahr der
Diskriminierung vertretbar und einforderbar.
Unzulässige Gründe einer Zutrittsverweigerung
Eine Zutrittsverweigerung muss stets nachvollziehbar, sachlich, begründet und angemessen sein. Ist dies nicht der Fall kann dies ein verstoß gegen das AGG oder dem BGG sein und rechtliche Konsequenzen zu Folgen haben. Häufig genanntest, jedoch in der Regel unzulässigen Gründe einer Zutrittsverweigerung sind z. B.:
Angst vor Hunden
Ängste sind *kein rechtlich zulässiger Grund für den Ausschluss eines Assistenzhundes. Hier ist Organisation und ggf. Planung seitens der zutrittsgebenden Person gefragt. *Lediglich in seltenen und besonderen Fällen gibt es ausnahmen.
Hundeallergie
Allergien rechtfertigen *keinen generellen Ausschluss. Auch hier sind Organisation und Rücksichtnahme gefragt, z. B. durch räumliche Trennung oder Terminabsprachen. *Lediglich in seltenen / besonderen Fällen gibt es Ausnahmen z. B. bei sehr starken Reaktionen auf das individuelle Tier. (Hier ist anzumerken dass in solch besonderen Fällen auch die Anwesenheit des Betroffenen Reaktionen auslösen könnte.)
Nur Blindenführhunde sind erlaubt
Diese Ansicht ist überholt. Laut § 12e BGG und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) sind alle anerkannten Assistenzhunde zugangsberechtigt • unabhängig von ihrer Art oder Spezialisierung.
Hausrecht erlaubt alles
Das Hausrecht ist durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. § 12e BGG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen dort Grenzen, wo Menschen mit Behinderungen benachteiligt würden. Dies gilt meist für Orte, die der Öffentlichkeit frei zugängliche sind Oder Zutrittsberechtigungen ohne Hund erfüllt wären.
Wir hatten schlechte Erfahrungen mit Hunden
Schlechte Erfahrungen sind kein rechtlich zulässiger Grund für den Ausschluss eines Assistenzhundes und sollten generell nicht zu pauschalen Vorurteilen führen. Assistenzhunde sind keine Haustiere , sondern speziell geschulte Begleiter. Ein kurzes Bellen oder ein bestimmtes Verhalten kann Teil ihrer Aufgabe sein, etwa zur Warnung bei Notfällen.
Der Hund könnte sein Geschäft verrichten
Eventualitäten sind kein rechtlich zulässiger Grund für den Ausschluss eines Assistenzhundes. Assistenzhunde verrichten ihr Geschäft nicht spontan. Sie sind so trainiert, dass sie über lange Zeiträume sauber bleiben und sich in jeder Umgebung kontrolliert verhalten.
Informationen und Hilfe für Assistenzhundeteams
Du hast Zutrittsprobleme und fragst dich welche Rechte Du hast? Dann schau mal auf der Seite Hilfe bei Zutrittsbarrieren vorbei
Rechtmäßige Zutrittsverweigerung
In bestimmten Fällen darf einem Assistenzhund der Zutritt verwehrt werden wenn eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung vorliegt. Dies ist z. B. der Fall wenn der Hund ein tatsächliches und ernsthaftes Risiko für Sicherheit, Hygiene oder Gesundheit darstellt, das nicht auf andere Weise vermieden werden kann.
Beispiele für solche Ausnahmen sind:
- Bereiche mit strengsten Hygienestandards, z. B. Operationssäle, Reinräume in Labore oder bestimmte Bereiche in der Lebensmittelproduktion.
- Gefahrenbereiche wie Baustellen oder Orte, an denen mit Chemikalien gearbeitet wird.
- Tiere die unverhältnismäßig verdreckt oder offensichtlich krank sind.
Diese Ausnahmen dürfen nicht willkürlich angewendet werden. Eine Zutrittsverweigerung muss stets nachvollziehbar, sachlich, begründet und angemessen sein.
Informationen für Betriebe & Einrichtungen
Zukünftig wird es eine Info Seite für Betriebe & Einrichtungen geben. Auf der Seite werden die wichtigsten Informationen zu Assistenzhunden sowie zu Rechten und Pflichten für Entscheidungsträger und deren Mitarbeitende befinden. Für aktuelle Fragen stehe ich gerne mit meinem Wissen zur verfügung. Eine Rechtsberatung biete ich nicht an.
Zutrittsregelungen für Assistenzhunde in Ausbildung
Aktuelle Rechtslage
Stand: November 2025)
Assistenzhunde in Ausbildung gelten rechtlich nicht als
Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG. Daher besteht kein
gesetzlicher Anspruch auf Zutritt zu Orten, in denen Tiere
üblicherweise nicht erlaubt sind. Zutrittsgebende Personen können
den Zutritt nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern.
Verzögerung der Prüfungsstellen
Aktuell (Stand November 2025) gibt es keine offiziellen
Prüfungsstellen für Assistenzhunde, da die Einführung aufgrund
administrativer Herausforderungen verzögert ist. Viele fertig
ausgebildete Hunde warten auf ihre Anerkennung und haben daher keine
Zutrittsrechte. Ich appelliere an Zutrittsverantwortliche diesen
Teams den Zutritt zu gewähren.
Verständnis zeigen
Assistenzhunde in Ausbildung sind oft bereits gut geschult und
verhalten sich angemessen. Rücksprache mit Trainer:innen kann den
Trainingsstand klären. Unterstützen Sie diese Teams durch Kulanz,
und ermöglichen Sie so das Menschen die Ihnen so wichtige Hilfe
nutzen zu können und frühzeitig gewisse Situationen Trainieren
können.